Wildunfall: was tun und welche Versicherung zahlt?

Nach einem Wildunfall sichern Sie die Unfallstelle, rufen die Polizei und lassen sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Den Schaden am eigenen Auto zahlt die Teilkasko, wenn Sie mit Haarwild zusammengestoßen sind, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse gibt es dabei nicht. Schwieriger wird es, wenn Sie ausgewichen sind und es keinen Zusammenstoß gab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Verletzte versorgen, bei Bedarf die 112 wählen.
  • Das Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen. Mitnehmen ist Jagdwilderei (§ 292 StGB).
  • Polizei rufen und Wildunfallbescheinigung geben lassen.
  • Die Teilkasko zahlt bei Zusammenstoß mit Haarwild nach § 2 Bundesjagdgesetz, viele Tarife auch bei Tieren aller Art.
  • Teilkasko-Schäden führen nicht zur Rückstufung, es bleibt nur die Selbstbeteiligung.
  • Ausweichschäden ohne Zusammenstoß zahlt die Teilkasko nur unter engen Voraussetzungen.

Richtiges Verhalten nach dem Wildunfall

1. Unfallstelle sichern. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Auf Landstraßen rund 100 Meter vor der Unfallstelle.

2. Verletzte versorgen. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

3. Tier nicht berühren. Ein verletztes Tier kann beißen oder ausschlagen, zudem besteht ein Infektionsrisiko. Ist das Tier geflüchtet, merken Sie sich die Fluchtrichtung, damit der Jäger es suchen kann. Ist ein totes Tier ein Hindernis auf der Fahrbahn, ziehen Sie es nur mit Handschuhen an den Rand.

4. Polizei rufen. Die Polizei nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, meist den Jagdpächter. In mehreren Bundesländern ist die Meldung eines Wildunfalls vorgeschrieben.

5. Wildunfallbescheinigung holen. Polizei oder Jagdpächter bestätigen den Wildunfall schriftlich. Die Teilkasko verlangt diesen Nachweis in der Regel.

6. Beweise sichern. Fotografieren Sie das Tier, die Unfallstelle, die Schäden am Auto und Haare oder Blutspuren am Fahrzeug. Diese Spuren beweisen, dass es einen Zusammenstoß gab.

7. Tier nicht mitnehmen. Das Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar.

8. Schaden der Versicherung melden. Innerhalb einer Woche, mit Bescheinigung und Fotos. Lassen Sie das Auto vorher nicht reparieren.

Welche Versicherung zahlt?

VersicherungZahlt beim WildunfallRückstufung
Kfz-Haftpflichtnicht für das eigene Auto, nur Schäden Dritter
TeilkaskoZusammenstoß mit Haarwild, je nach Tarif mit Tieren aller Artnein
Vollkaskoalle Wildunfälle einschließlich Ausweichschädenja, wenn nicht als Teilkasko-Schaden abrechenbar

Ein Wildunfall ist ein Kaskoschaden. Es gibt keinen Unfallgegner, dessen Versicherung zahlen müsste. Die Selbstbeteiligung tragen Sie deshalb selbst.

Haarwild, Tierschaden, Haustier: der Unterschied

Haarwild sind nach § 2 Bundesjagdgesetz unter anderem Reh, Rot- und Damhirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase, Dachs und Waschbär. Ältere oder günstige Teilkasko-Tarife decken nur Zusammenstöße mit diesen Tieren.

Viele neuere Tarife erweitern den Schutz auf "Tiere aller Art", also auch auf Pferde, Rinder, Schafe, Hunde oder Vögel. Ob das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Bei einem Zusammenstoß mit einem Haustier oder Nutztier haftet zudem der Tierhalter nach § 833 BGB. Seine Tierhalterhaftpflicht ist dann Ihr Ansprechpartner, ähnlich wie bei einem Unfall mit einem anderen Auto.

Ausweichen oder bremsen?

Fachleute raten: bremsen, hupen, abblenden, Lenkrad festhalten und nicht ausweichen. Ein Ausweichmanöver endet oft im Gegenverkehr oder am Baum und ist gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem kleinen Tier.

Für die Versicherung gilt: Gab es keinen Zusammenstoß, zahlt die Teilkasko nur über die sogenannten Rettungskosten (§§ 83, 90 VVG). Voraussetzung ist, dass das Ausweichen geboten war, um einen größeren Schaden zu verhindern. Bei großem Wild wie Hirsch oder Wildschwein erkennen Gerichte das häufig an. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs werten sie das Ausweichen oft als grob fahrlässig, und die Versicherung kann die Leistung kürzen. Den Nachweis, dass ein Tier auf der Straße war, müssen Sie führen, etwa durch Zeugen.

Die Vollkasko zahlt Ausweichschäden unabhängig davon, dann allerdings mit Rückstufung.

Wann Wildunfälle besonders häufig sind

Wild ist vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs. Besonders gefährlich sind die Monate April und Mai sowie Oktober und November, wenn die Dämmerung in den Berufsverkehr fällt. Das Verkehrszeichen "Wildwechsel" (Zeichen 142) markiert Strecken mit erhöhtem Risiko.

  • Auf Strecken mit Wildwechsel langsamer fahren. Bei 60 statt 100 km/h verkürzt sich der Anhalteweg erheblich.
  • Waldränder und Felder im Blick behalten.
  • Wo ein Tier ist, folgen oft weitere. Nach dem ersten Reh mit dem zweiten rechnen.

Das Gutachten beim Wildunfall

Bei Kaskoschäden beauftragt die Versicherung häufig einen eigenen Sachverständigen. Sind Sie mit dessen Ergebnis nicht einverstanden, sehen die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Bei einem Wildunfall mit größerem Schaden lohnt es sich, auf eine vollständige Erfassung zu achten: Kühler, Klimakondensator, Scheinwerfer, Sensoren und Halterungen werden beim Frontaufprall oft mitbeschädigt.

Fragen zum Ablauf nach Ihrem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0. Bei einem Unfall mit einem anderen Beteiligten melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden.

Die allgemeine Checkliste nach einem Unfall finden Sie unter Unfall: was tun?. Was die Teilkasko sonst abdeckt, steht im Beitrag zur Teilkaskoversicherung.

Häufige Fragen

Muss ich einen Wildunfall der Polizei melden?

In mehreren Bundesländern ist die Meldung vorgeschrieben. Unabhängig davon brauchen Sie für die Teilkasko in der Regel eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jagdpächter.

Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?

Ja, beim Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Viele Tarife decken auch Tiere aller Art. Es gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Werde ich nach einem Wildunfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft?

Nicht, wenn die Teilkasko zahlt. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Zahlt die Vollkasko, etwa bei einem Ausweichschaden, folgt eine Rückstufung.

Was ist, wenn ich ausgewichen bin und kein Zusammenstoß stattfand?

Die Teilkasko zahlt dann nur, wenn das Ausweichen geboten war, um einen größeren Schaden zu verhindern. Bei kleinen Tieren gilt das Ausweichen oft als grob fahrlässig. Die Vollkasko zahlt in jedem Fall, mit Rückstufung.

Darf ich das tote Reh mitnehmen?

Nein. Das Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten. Wer es mitnimmt, begeht Jagdwilderei nach § 292 StGB.

Was mache ich, wenn das Tier geflüchtet ist?

Merken Sie sich die Stelle und die Fluchtrichtung und informieren Sie die Polizei. Der Jäger sucht das Tier. Haare oder Blut am Fahrzeug fotografieren Sie als Beweis für den Zusammenstoß.

Wer zahlt, wenn ich mit einem Hund oder Pferd zusammenstoße?

Zuerst die Tierhalterhaftpflicht des Halters nach § 833 BGB. Haben Sie eine Teilkasko mit Tieren aller Art, kommt auch diese in Betracht.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.