Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte, im Vertrag aufgezählte Ereignisse entstehen: Brand und Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und je nach Tarif Marderbiss. Selbst verursachte Unfallschäden, Vandalismus und Verschleiß zahlt sie nicht. Von jeder Leistung zieht der Versicherer die vereinbarte Selbstbeteiligung ab. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse gibt es in der Teilkasko nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Versichert sind nur die Ereignisse, die in den Versicherungsbedingungen (AKB) Ihres Vertrags genannt sind.
- Bei Sturm, Hagel, Wild und Glas kommt es auf Details an, etwa die Windstärke, die Tierart oder ob das Fahrzeug fuhr.
- Nicht versichert sind selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus, Verschleiß, Betriebs- und Bremsschäden.
- Grob fahrlässig verursachte Schäden darf der Versicherer kürzen, sofern der Tarif nicht darauf verzichtet.
- Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Schaden abgezogen, bei Glasreparaturen verzichten viele Versicherer darauf.
- Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung, kann aber eine Kündigung nach § 92 VVG auslösen.
Die versicherten Ereignisse im Detail
Welche Schadensarten Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko jeweils abdecken, zeigt die Übersicht im Beitrag Teilkasko oder Vollkasko. Hier geht es um die Bedingungen, an denen eine Teilkaskoleistung in der Praxis scheitern oder gelingen kann.
| Ereignis | Was in der Regel gilt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Sturm | Versichert ab Windstärke 8 | Der Schaden muss unmittelbar durch den Sturm entstehen, etwa durch einen umgestürzten Baum |
| Hagel, Blitz, Überschwemmung | Unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug | Fahren in erkennbar überflutete Straßen kann als grob fahrlässig gelten |
| Haarwild | Zusammenstoß mit Tieren im Sinne des Bundesjagdgesetzes, etwa Reh, Wildschwein, Fuchs | Das Fahrzeug muss in Bewegung gewesen sein, Nutz- und Haustiere nur bei erweitertem Tarif |
| Glasbruch | Bruch der Fahrzeugverglasung | Folgeschäden des Glasbruchs sind meist nicht versichert, Scheinwerfer und Spiegel je nach Tarif |
| Diebstahl | Entwendung des Fahrzeugs oder fest eingebauter Teile | Lose Gegenstände wie Handy oder Laptop sind nicht über die Kfz-Versicherung versichert |
| Tierbiss | Schäden durch Marder und andere Tiere | Folgeschäden, etwa am Motor, nur je nach Tarif und oft bis zu einer Höchstgrenze |
| Kurzschluss | Schäden an der Verkabelung | Folgeschäden an anderen Bauteilen sind häufig ausgeschlossen |
Viele Versicherer erweitern diese Liste, etwa um Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch oder Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Was genau gilt, steht in den AKB Ihres Vertrags.
Einen Sonderfall bilden Ausweichmanöver. Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne das Tier zu berühren, liegt kein Wildunfall vor. Die Teilkasko kann die Kosten dann als Rettungskosten nach § 83 VVG ersetzen, wenn das Ausweichen geboten war, um einen größeren Schaden zu verhindern. Bei kleinen Tieren wie Hasen oder Füchsen ist das umstritten. Wie Sie nach einem Zusammenstoß mit Wild vorgehen, erklärt der Beitrag Wildunfall.
Was die Teilkasko nicht zahlt
Die Teilkasko ersetzt keine Schäden, die durch Fahrfehler entstehen. Fahren Sie gegen einen Pfosten, rutschen Sie bei Glätte von der Straße oder beschädigen Sie beim Rangieren eine Mauer, zahlt nur die Vollkasko. Dasselbe gilt für mutwillige Beschädigungen durch Dritte wie zerkratzten Lack oder eingedrückte Bleche. Eine Ausnahme sind Glasschäden und Schäden, die beim Diebstahl oder Diebstahlversuch entstehen, etwa ein aufgebrochenes Türschloss.
Außerdem gelten in der Regel diese Ausschlüsse:
- Verschleiß und Alterung: abgefahrene Reifen, Rost, Materialermüdung.
- Betriebs- und Bremsschäden: Schäden, die beim normalen Betrieb des Fahrzeugs entstehen, etwa ein Motorschaden durch Ölmangel.
- Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, verliert den Versicherungsschutz vollständig (§ 81 Abs. 1 VVG).
- Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer darf seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Typisch ist ein Diebstahl, bei dem der Schlüssel im Fahrzeug lag. Viele Tarife verzichten auf diesen Einwand, mehr dazu im Beitrag grobe Fahrlässigkeit.
- Rennen, Erdbeben, Kriegsereignisse und Kernenergie sind in den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Wie viel die Teilkasko zahlt
Bei einem reparierbaren Schaden zahlt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wird das Fahrzeug gestohlen oder ist es zerstört, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs. Manche Tarife sehen für neue Fahrzeuge in den ersten Monaten eine Neupreisentschädigung vor. Die Mehrwertsteuer zahlt der Versicherer nur, wenn sie bei der Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Nach einem Diebstahl zahlt der Versicherer in der Regel erst, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Zeit nach Eingang der Schadenanzeige nicht wieder aufgetaucht ist. Wird es innerhalb dieser Frist gefunden, müssen Sie es zurücknehmen.
Die Selbstbeteiligung wählen Sie beim Abschluss. Je höher sie ist, desto niedriger ist der Beitrag, und desto mehr kleine Schäden tragen Sie selbst. Bei der Reparatur eines Steinschlags verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, weil die Reparatur günstiger ist als eine neue Scheibe. Wann sich Reparatur oder Tausch lohnt, steht im Beitrag Steinschlag.
Keine Rückstufung, aber ein Kündigungsrecht
In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Ein regulierter Teilkaskoschaden erhöht Ihren Beitrag deshalb nicht über eine Rückstufung. Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkasko haben: Hagel, Glasbruch oder Wild werden über den Teilkaskoteil reguliert und bleiben für Ihre SF-Klasse ohne Folgen.
Nach jedem Schadenfall können allerdings beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen (§ 92 VVG). Der Versicherer kann außerdem bei häufigen Schäden die Beiträge zum nächsten Versicherungsjahr anpassen, soweit der Vertrag das vorsieht.
So läuft die Regulierung in der Teilkasko
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherer. Die Musterbedingungen sehen dafür eine Frist von einer Woche vor. Einen Diebstahl oder Brand zeigen Sie zusätzlich bei der Polizei an. Nach einem Wildunfall verständigen Sie die Polizei oder den zuständigen Jäger, der Ihnen eine Wildschadenbescheinigung ausstellt.
Für die Abwicklung brauchen Sie meist:
- Fotos des Schadens und der Umgebung, bei Sturm auch des umgestürzten Baums oder Gegenstands
- bei Diebstahl das Aktenzeichen der Polizei und alle Fahrzeugschlüssel
- bei Wild die Bescheinigung und, wenn möglich, Fotos von Haaren oder Blut am Fahrzeug
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge der Werkstatt
Den Kfz-Sachverständigen bestimmt in der Kasko in der Regel der Versicherer. Ein eigenes Gutachten können Sie zusätzlich beauftragen, die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst. Sind Sie mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden, sehen viele Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Anders ist es, wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat: Dann zahlt seine Haftpflichtversicherung, und Sie wählen den Kfz-Sachverständigen selbst.
Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko bei einem selbst verschuldeten Unfall?
Nein. Schäden durch eigene Fahrfehler zahlt nur die Vollkasko. Die Teilkasko greift nur bei den Ereignissen, die in den Versicherungsbedingungen aufgezählt sind.
Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?
In der Regel nein. Zerkratzter Lack oder eingedrückte Bleche durch fremde Personen zahlt die Vollkasko. Zerstörte Scheiben ersetzt die Teilkasko als Glasbruch.
Zahlt die Teilkasko Marderschäden?
Den Biss selbst, etwa an Kabeln oder Schläuchen, zahlen die meisten Tarife. Folgeschäden am Motor oder an anderen Bauteilen sind nur je nach Tarif versichert, häufig bis zu einer Höchstgrenze.
Werde ich nach einem Teilkaskoschaden zurückgestuft?
Nein. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse und deshalb keine Rückstufung. Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadenfall aber kündigen.
Welche Tiere sind bei einem Wildunfall versichert?
In den Musterbedingungen nur Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs und Hase. Viele Tarife erweitern den Schutz auf Tiere aller Art, zum Beispiel Kühe, Pferde oder Hunde.
Zahlt die Teilkasko für Gegenstände, die aus dem Auto gestohlen wurden?
Nur für fest eingebaute Fahrzeugteile und Zubehör. Lose Gegenstände wie Taschen, Handys oder Laptops sind über die Kfz-Versicherung nicht versichert, unter Umständen aber über die Hausratversicherung.
Gibt es in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung?
In den meisten Verträgen ja. Sie wird bei jedem Schaden abgezogen. Bei der Reparatur eines Steinschlags verzichten viele Versicherer darauf.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.