Die Vollkasko zahlt alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben, sowie mut- oder böswillige Beschädigungen durch fremde Personen. Damit ist sie auch die Versicherung, die zahlt, wenn ein Unfallverursacher flüchtet und unbekannt bleibt. Wer die Vollkasko in Anspruch nimmt, trägt die Selbstbeteiligung und wird im Folgejahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sinnvoll ist sie vor allem bei neuen, geleasten, finanzierten oder hochwertigen Fahrzeugen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vollkasko enthält die Teilkasko und zahlt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus.
- Sie zahlt auch, wenn der Verursacher eines Schadens unbekannt bleibt, etwa nach Fahrerflucht.
- Jede Inanspruchnahme der Vollkasko führt zur Rückstufung in ihrer eigenen Schadenfreiheitsklasse.
- Von jeder Leistung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
- Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, viele Tarife verzichten darauf mit Ausnahmen.
- Bei einem Unfall mit Mitschuld kann die Vollkasko zusammen mit der gegnerischen Haftpflicht genutzt werden.
Was die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko zahlt
Alle Ereignisse der Teilkasko, also etwa Sturm, Hagel, Glasbruch, Diebstahl und Wild, sind in der Vollkasko enthalten. Welche Schadensarten Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich abdecken, zeigt die Übersicht im Beitrag Teilkasko oder Vollkasko. Die Vollkasko ergänzt zwei Bausteine:
Unfall. Versichert ist ein Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. Dazu gehören der Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, die Kollision mit einem Pfosten, einer Mauer oder einem Baum, das Abkommen von der Fahrbahn und der Rangierschaden in der Garage. Ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben, spielt für die Leistung keine Rolle. Wer bei einem Alleinunfall zahlt und was Sie danach tun müssen, erklärt der Beitrag Unfall ohne Fremdschaden.
Mut- oder böswillige Handlungen. Gemeint sind Beschädigungen durch Personen, die mit dem Fahrzeug nichts zu tun haben, etwa zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel oder eingedrückte Bleche. Hat eine Person den Schaden verursacht, der Sie das Fahrzeug überlassen haben, greift dieser Baustein in der Regel nicht.
Die Vollkasko zahlt außerdem Parkschäden und Unfälle, deren Verursacher geflüchtet und nicht zu ermitteln ist. Wird der Verursacher später gefunden, holt sich der Versicherer die Leistung von dessen Haftpflichtversicherung zurück (§ 86 VVG).
| Leistung | Was in der Regel gezahlt wird |
|---|---|
| Reparatur | Erforderliche Reparaturkosten, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert |
| Totalschaden oder Zerstörung | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert |
| Neupreisentschädigung | Je nach Tarif bei neuen Fahrzeugen in einem festgelegten Zeitraum nach der Erstzulassung |
| Abschleppen | Kosten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt, soweit nicht ein Dritter verpflichtet ist |
| Mehrwertsteuer | Nur, wenn sie bei Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich angefallen ist |
| Wertminderung | In vielen Bedingungen ausgeschlossen |
Nicht versichert sind auch in der Vollkasko Verschleiß, reine Betriebs-, Brems- und Bruchschäden, Schäden bei Rennen sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden (§ 81 Abs. 1 VVG).
Rückstufung und Selbstbeteiligung
Die Vollkasko hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse, getrennt von der Haftpflicht. Jeder regulierte Vollkaskoschaden verschlechtert sie zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres. Wie stark, legt die Rückstufungstabelle Ihres Versicherers fest. Ein Schaden, der zur Teilkasko gehört, etwa Hagel oder Glasbruch, wird auch bei bestehender Vollkasko ohne Rückstufung reguliert.
Die Selbstbeteiligung ist in der Vollkasko meist höher als in der Teilkasko und wird bei jedem Schaden abgezogen. Bei einem kleineren Schaden kann es deshalb günstiger sein, ihn selbst zu bezahlen oder eine bereits gezahlte Leistung zurückzuerstatten. Wie Sie das berechnen und welche Rolle ein Rabattschutz spielt, steht im Beitrag Schadenfreiheitsklasse nach Unfall.
Grobe Fahrlässigkeit
Hat der Fahrer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, etwa durch eine rote Ampel oder den Blick aufs Handy, darf der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Viele Vollkaskotarife verzichten auf diesen Einwand, meist mit Ausnahmen bei Alkohol, Drogen und Diebstahl. Wann gekürzt werden darf und welche Fälle typisch sind, erklärt der Beitrag grobe Fahrlässigkeit.
Vollkasko bei einem Unfall mit Gegner
Ist der Unfall allein vom Gegner verschuldet, brauchen Sie Ihre Vollkasko in der Regel nicht. Dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Reparatur, Gutachten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Für diesen Fall vermittelt Team Unfallhilfe unabhängige Kfz-Sachverständige. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, mit Ausnahme von Bagatellschäden und anteilig bei Mitschuld.
Die Vollkasko kann trotzdem eine Rolle spielen:
- Bei Mitschuld: Die gegnerische Versicherung zahlt nur ihren Anteil. Den Rest kann die Vollkasko übernehmen. Nach dem Quotenvorrecht dürfen Sie dabei bestimmte Positionen, die die Kasko nicht zahlt, etwa die Selbstbeteiligung, vorrangig vom Gegner verlangen. Die Berechnung ist anspruchsvoll. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.
- Bei lange ungeklärter Haftung: Sie können Ihren Schaden zunächst über die Vollkasko regulieren lassen. Der Versicherer holt sich die Leistung später vom Verursacher zurück. Gelingt das vollständig, wird die Rückstufung in der Regel rückgängig gemacht.
Den Kfz-Sachverständigen bestimmt in der Kasko in der Regel Ihr Versicherer. Ein eigenes Gutachten können Sie zusätzlich beauftragen, die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst.
Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Wann sich die Vollkasko lohnt
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind der Wert des Fahrzeugs, die Höhe der Beiträge und das Risiko, das Sie selbst tragen können. In diesen Fällen ist die Vollkasko in der Regel sinnvoll:
- Neuwagen und junge Gebrauchte: Ein selbst verschuldeter Unfall kann hier sehr teuer werden. Manche Tarife zahlen in den ersten Monaten den Neupreis.
- Leasing und Finanzierung: Leasinggeber und Banken verlangen die Vollkasko meist im Vertrag. Eine GAP-Deckung gleicht bei einem Totalschaden die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasingforderung aus, sie ist je nach Tarif enthalten oder gesondert zu vereinbaren.
- Hochwertige Fahrzeuge: Reparaturen an Assistenzsystemen, Leuchten oder Karosserieteilen aus Aluminium sind teuer.
- Fahrzeuge, die oft im öffentlichen Raum parken: Vandalismus und Parkschäden durch Unbekannte zahlt nur die Vollkasko.
Bei einem älteren Fahrzeug mit niedrigem Zeitwert übersteigen die Beiträge oft den möglichen Nutzen. Dann reicht häufig die Teilkasko. Prüfen Sie dazu, wie viel die Vollkasko im Jahr mehr kostet als die Teilkasko, und vergleichen Sie das mit dem Betrag, den Sie nach Abzug der Selbstbeteiligung im Schadenfall höchstens erhalten würden.
Häufige Fragen
Ist die Vollkasko Pflicht?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen verlangt der Vertrag mit dem Leasinggeber oder der Bank aber meist eine Vollkasko.
Zahlt die Vollkasko, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
Ja, das ist der wichtigste Unterschied zur Teilkasko. Abgezogen wird die Selbstbeteiligung, und im Folgejahr werden Sie in der Vollkasko zurückgestuft.
Zahlt die Vollkasko bei Fahrerflucht?
Ja, wenn der Verursacher unbekannt bleibt. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Werde ich bei einem Hagelschaden in der Vollkasko zurückgestuft?
Nein. Hagel, Sturm, Glasbruch, Diebstahl und Wild gehören zum Teilkaskoteil. Diese Schäden führen auch bei einer Vollkasko nicht zur Rückstufung.
Zahlt die Vollkasko die Wertminderung?
In vielen Versicherungsbedingungen nicht. Maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Wertminderung dagegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wann lohnt sich die Vollkasko nicht mehr?
Wenn die Mehrkosten gegenüber der Teilkasko im Verhältnis zum Zeitwert des Fahrzeugs hoch sind. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Gilt die Vollkasko auch im Ausland?
In der Regel ja, in Europa und in den Gebieten der Europäischen Union. Den genauen Geltungsbereich legen die Versicherungsbedingungen fest.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.