Ein kleiner Steinschlag außerhalb des Sichtfelds des Fahrers lässt sich meist reparieren, ein größerer Schaden, ein Riss oder ein Einschlag direkt vor dem Fahrer erfordert in der Regel den Tausch der Scheibe. Beides zahlt die Teilkasko als Glasbruchschaden, ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Für die Reparatur verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, beim Tausch wird sie abgezogen. Wer schnell handelt, verhindert, dass aus dem Einschlag ein Riss wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Glasbruch ist in der Teilkasko versichert, eine Rückstufung gibt es dafür nicht.
- Für eine Reparatur verlangen viele Versicherer keine Selbstbeteiligung, beim Tausch fällt sie an.
- Reparieren lässt sich meist ein kleiner Einschlag, der nicht im Sichtfeld des Fahrers und nicht am Rand liegt.
- Nach dem Tausch müssen Kameras von Fahrerassistenzsystemen neu kalibriert werden.
- Ein Riss oder größerer Schaden im Sichtfeld ist bei der Hauptuntersuchung ein Mangel.
Wer zahlt den Steinschlag
Ein Steinschlag ist ein Glasbruchschaden. Er ist in der Teilkasko versichert und damit auch in jeder Vollkasko. Die Regulierung läuft über den Teilkaskoteil, eine Schadenfreiheitsklasse gibt es dort nicht. Ihr Beitrag steigt deshalb nicht durch eine Rückstufung. Einen Überblick, welche Versicherung welche Schäden zahlt, gibt der Beitrag Teilkasko oder Vollkasko, die Leistungen der Teilkasko im Einzelnen stehen im Beitrag Teilkasko.
Bei der Selbstbeteiligung unterscheiden viele Versicherer zwischen Reparatur und Tausch. Für eine Reparatur verzichten sie häufig ganz auf die Selbstbeteiligung, weil sie deutlich günstiger ist als eine neue Scheibe. Beim Tausch wird die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko abgezogen. Wie das in Ihrem Vertrag geregelt ist, steht in den Versicherungsbedingungen.
Versichert ist nur das Glas selbst. Ist beim Steinschlag auch der Lack der Motorhaube beschädigt worden, gehört dieser Schaden nicht zum Glasbruch. Ihn zahlt in der Regel nur die Vollkasko, mit Rückstufung.
Fällt ein Stein von der Ladefläche eines bestimmten Fahrzeugs, haftet dessen Halter, und seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt. In der Praxis lässt sich das selten nachweisen. Notieren Sie in diesem Fall Kennzeichen, Ort und Uhrzeit und sprechen Sie Zeugen an.
Was Sie nach dem Steinschlag tun sollten
Schaden sichern: Fotografieren Sie die Schadstelle aus der Nähe und mit etwas Abstand, sodass ihre Lage auf der Scheibe erkennbar ist. Ein Maßstab wie eine Münze neben dem Einschlag zeigt die Größe. Notieren Sie Datum, Ort und Strecke, auf der es passiert ist.
Schadstelle schützen: Kleben Sie einen transparenten Aufkleber oder ein Stück Klebefilm über den Einschlag. So dringen weniger Schmutz und Feuchtigkeit ein, und eine spätere Reparatur gelingt besser. Vermeiden Sie bis dahin starke Temperaturwechsel, etwa ein heißes Gebläse auf die kalte Scheibe.
Versicherung informieren: Melden Sie den Glasschaden Ihrem Kaskoversicherer, bevor Sie den Auftrag erteilen. Manche Versicherer haben eigene Vertragspartner für Glasschäden oder Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich nicht daran hält, muss je nach Vertrag mit einer geringeren Erstattung rechnen.
Reparieren oder tauschen: die Kriterien
Ob eine Reparatur möglich ist, hängt von drei Punkten ab: Größe, Lage und Art des Schadens.
Größe: Kleine Einschläge ohne auslaufende Risse lassen sich in der Regel reparieren. Als Faustregel gilt ein Durchmesser bis etwa zur Größe einer Zwei-Euro-Münze.
Lage: Im direkten Sichtfeld des Fahrers, dem Bereich im Wischfeld vor dem Lenkrad, wird nicht repariert. Eine reparierte Stelle kann dort die Sicht verzerren. Auch Schäden nahe am Scheibenrand werden meist getauscht, weil die Scheibe dort stärker unter Spannung steht.
Art: Hat sich aus dem Einschlag bereits ein Riss gebildet, ist eine Reparatur in der Regel nicht mehr möglich. Das gilt auch bei mehreren Einschlägen dicht beieinander oder wenn der Schaden über einer Kamera oder einem Sensor liegt.
| Befund | Reparatur | Tausch |
|---|---|---|
| Kleiner Einschlag außerhalb des Sichtfelds | in der Regel möglich | nicht nötig |
| Einschlag im Sichtfeld des Fahrers | nein | ja |
| Einschlag nahe am Scheibenrand | meist nein | ja |
| Riss, der vom Einschlag ausgeht | nein | ja |
| Schaden im Bereich von Kamera oder Sensor | meist nein | ja |
Bei der Reparatur wird die Luft aus der Schadstelle gesaugt und ein Kunstharz eingespritzt, das anschließend unter UV-Licht aushärtet. Die Stelle bleibt oft leicht sichtbar, die Scheibe ist aber wieder stabil. Ähnlich wie bei Dellen ohne Lackschaden gilt: Eine kleine Reparatur ohne Teiletausch ist meist günstiger. Mehr zu solchen Reparaturen im Beitrag Smart Repair.
Was ein Steinschlag kostet
Die Reparatur eines Steinschlags kostet einen Bruchteil eines Scheibentauschs. Ein Tausch ist vor allem bei neueren Fahrzeugen teuer, weil Windschutzscheiben heute oft Kamera- und Sensorhalterungen, eine Heizung, einen Regensensor oder eine Projektionsfläche für ein Head-up-Display haben. Dazu kommen die Kalibrierung der Kameras und gegebenenfalls Material wie Dichtungen und Clips. Die Versicherung zahlt diese Kosten als Teil des Glasbruchschadens, abzüglich Selbstbeteiligung.
Reparieren Sie zeitnah. Temperaturwechsel, Fahrbahnstöße und das Schließen der Türen belasten die Scheibe. Aus einem reparablen Einschlag kann so ein Riss werden, der einen Tausch erfordert. Bis zur Reparatur hilft ein transparenter Aufkleber, der Schmutz und Feuchtigkeit aus der Schadstelle fernhält.
Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Nach dem Tausch: Kalibrierung der Assistenzsysteme
Viele Fahrzeuge haben hinter der Windschutzscheibe eine Kamera für Fahrerassistenzsysteme, etwa für den Spurhalteassistenten, die Verkehrszeichenerkennung oder den Notbremsassistenten. Nach dem Einbau einer neuen Scheibe sitzt die Kamera in einer leicht veränderten Position. Sie muss deshalb nach den Vorgaben des Herstellers neu kalibriert werden. Ohne Kalibrierung können die Systeme Fahrspuren oder Hindernisse falsch erkennen.
Lassen Sie sich die Kalibrierung schriftlich bestätigen. Das Protokoll ist ein Nachweis, falls später eine Funktion ausfällt. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Partnerwerkstatt.
Steinschlag und Hauptuntersuchung
Eine beschädigte Windschutzscheibe kann bei der Hauptuntersuchung zum Problem werden. Ein Riss oder ein größerer Einschlag im Sichtfeld des Fahrers wird als erheblicher Mangel gewertet, das Fahrzeug bekommt dann keine neue Plakette. Wann nach einem Schaden welche Prüfungen nötig sind, beschreibt der Beitrag Hauptuntersuchung nach Unfall. Auch unabhängig von der HU müssen Sie als Fahrer dafür sorgen, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist (§ 23 Abs. 1 StVO).
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko einen Steinschlag?
Ja. Ein Steinschlag ist ein Glasbruchschaden und in der Teilkasko versichert. Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkasko haben, weil diese die Teilkasko enthält.
Werde ich nach einem Steinschlag zurückgestuft?
Nein. Glasschäden werden über die Teilkasko reguliert, und dort gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Das gilt für die Reparatur und für den Tausch.
Muss ich bei der Reparatur eine Selbstbeteiligung zahlen?
Viele Versicherer verzichten bei einer Reparatur auf die Selbstbeteiligung, beim Tausch wird sie abgezogen. Die Regelung steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wann muss die Windschutzscheibe getauscht werden?
Wenn der Schaden im Sichtfeld des Fahrers oder nahe am Rand liegt, ein Riss entstanden ist, der Schaden zu groß ist oder eine Kamera beziehungsweise ein Sensor betroffen ist.
Warum muss die Kamera nach dem Scheibentausch kalibriert werden?
Die Kamera der Assistenzsysteme sitzt nach dem Einbau der neuen Scheibe leicht verändert. Ohne Kalibrierung nach Herstellervorgabe können Spurhalteassistent oder Notbremsassistent falsch reagieren.
Darf ich mit einem Steinschlag weiterfahren?
Solange die Sicht nicht beeinträchtigt ist, in der Regel ja. Lassen Sie den Schaden aber zeitnah reparieren, weil er sich zu einem Riss ausweiten kann. Bei der Hauptuntersuchung ist ein Schaden im Sichtfeld ein Mangel.
Kann ich einen Steinschlag selbst reparieren?
Im Handel gibt es Reparatursets. Eine fachgerechte Reparatur ist aber sicherer, und viele Versicherer übernehmen sie ohne Selbstbeteiligung. Eine misslungene Eigenreparatur kann einen Tausch nötig machen.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.