Nach einem Unfall muss vor der nächsten Hauptuntersuchung alles repariert sein, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt: Lenkung, Fahrwerk, Bremsen, Beleuchtung, Airbags, Gurte und tragende Teile der Karosserie. Rein optische Schäden wie kleine Dellen oder Kratzer verhindern die Plakette in der Regel nicht. Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, erhalten Sie keine Plakette und müssen das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen. Ein Reparaturnachweis hilft, die fachgerechte Instandsetzung zu belegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pkw müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU), Neuwagen erstmals nach 36 Monaten (§ 29 StVZO).
- Sicherheitsrelevante Unfallschäden führen zu einem erheblichen oder gefährlichen Mangel. Dann gibt es keine Plakette.
- Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen, sonst steht eine neue vollständige HU an.
- Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nach der HU nicht mehr weitergefahren werden.
- Die Pflicht zur Verkehrssicherheit gilt nicht erst bei der HU, sondern ab dem Unfall.
- Rechnung, Fotos und eine Reparaturbestätigung belegen die fachgerechte Instandsetzung.
Was die Hauptuntersuchung prüft
Die Hauptuntersuchung ist in § 29 StVZO geregelt. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur einer Prüforganisation kontrolliert, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Umweltvorschriften entspricht. Pkw müssen alle 24 Monate vorgeführt werden, Neuwagen erstmals nach 36 Monaten.
Geprüft werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Achsen und Radaufhängung, Reifen und Räder, Beleuchtung, Sicherheitsgurte und Airbags, Rahmen und tragende Teile der Karosserie sowie die Abgaswerte. Die Prüfer arbeiten nach festgelegten Richtlinien. Sie bauen dabei nichts aus, sondern prüfen sicht- und messbare Merkmale.
Die festgestellten Mängel werden in vier Klassen eingeteilt:
| Mängelklasse | Folge |
|---|---|
| geringe Mängel | Plakette wird erteilt, Mängel sind unverzüglich zu beheben |
| erhebliche Mängel | keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats |
| gefährliche Mängel | keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats, Fahrt nur zur Werkstatt |
| verkehrsunsicher | keine Plakette, Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden |
Welche Unfallschäden sicherheitsrelevant sind
Ein Unfall kann Schäden hinterlassen, die von außen kaum zu sehen sind. Für die HU zählen vor allem diese Bereiche:
- Fahrwerk und Lenkung. Verbogene Querlenker, Spurstangen oder Achsteile verändern die Fahrwerksgeometrie. Das Auto zieht zur Seite, die Reifen nutzen sich ungleichmäßig ab.
- Bremsen. Beschädigte Bremsleitungen oder Bremsschläuche sind ein gefährlicher Mangel.
- Karosserie und tragende Teile. Verformungen an Längsträgern, Schwellern oder Säulen schwächen die Struktur. Bei einem weiteren Unfall schützt das Auto die Insassen dann schlechter.
- Scharfe Kanten. Abstehende oder scharfkantige Blechteile gefährden andere Verkehrsteilnehmer, besonders Fußgänger und Radfahrer.
- Beleuchtung. Beschädigte Scheinwerfer, Rückleuchten oder falsch eingestellte Scheinwerfer werden beanstandet.
- Airbags und Gurte. Ausgelöste Airbags und Gurtstraffer müssen ersetzt werden. Leuchtet die Airbag-Kontrollleuchte, ist das ein erheblicher Mangel.
- Reifen und Räder. Beschädigte Felgen oder Reifen mit Schnitten in der Flanke sind nicht verkehrssicher.
Rein optische Schäden, etwa eine kleine Delle in der Tür oder ein Kratzer im Lack, sind für die HU meist kein Problem. Rostet die Stelle allerdings später durch, kann daraus ein Mangel werden.
Verkehrssicher ab dem Unfall, nicht erst zur HU
Die Hauptuntersuchung ist nur eine Momentaufnahme. Die Pflicht, mit einem verkehrssicheren Auto zu fahren, gilt jederzeit. Der Fahrer ist nach § 23 Abs. 1 StVO dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen (§ 31 Abs. 2 StVZO). Mehr zur Verantwortung des Halters steht im Beitrag Halterhaftung.
Nach einem Unfall sollten Sie das Auto deshalb nicht einfach bis zum nächsten HU-Termin weiterfahren. Ist die Lenkung, das Fahrwerk oder die Beleuchtung betroffen, gehört das Fahrzeug zuerst in die Werkstatt. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle einen erheblichen Mangel fest, kann sie einen Mängelbericht ausstellen und die Vorführung des reparierten Fahrzeugs verlangen. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, wird es abgeschleppt.
Auch wer sich den Schaden fiktiv auszahlen lässt und nicht oder nur teilweise reparieren lässt, muss diese Pflicht beachten. Sicherheitsrelevante Schäden müssen dann trotzdem behoben werden. Was die fiktive Abrechnung bedeutet, erklärt der Beitrag Fiktive Abrechnung.
Nachprüfung, Fristen und abgelaufene Plakette
Erhält das Fahrzeug wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel keine Plakette, müssen Sie die Mängel beheben lassen und das Auto innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen. Bei der Nachprüfung kontrolliert der Prüfer nur die beanstandeten Punkte. Wird die Frist überschritten, ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung nötig.
Wer die HU-Frist überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ab einer Überschreitung von mehr als acht Monaten kommt ein Punkt hinzu. Ist die HU um mehr als zwei Monate überzogen, prüft der Sachverständige zudem gründlicher, was zusätzliche Kosten verursacht.
Zur Vorbereitung auf die HU nach einer Unfallreparatur helfen diese Schritte:
- Beleuchtung, Blinker und Bremslichter selbst kontrollieren. Eine Prüfliste für Licht, Wischer und Batterie bietet der Beitrag Auto winterfest machen.
- Reifenprofil und Reifendruck prüfen. Mindestens 1,6 mm Profil sind vorgeschrieben (§ 36 Abs. 2 StVZO).
- Warnleuchten im Kombiinstrument beachten, vor allem Airbag, ABS und Bremse.
- Reparaturunterlagen zur HU mitnehmen.
Reparaturnachweis und Rolle des Sachverständigen
Wer nach einem Unfall reparieren lässt, sollte die Instandsetzung lückenlos dokumentieren. Dazu gehören die Rechnung der Werkstatt mit allen ersetzten Teilen, Fotos vor und nach der Reparatur und gegebenenfalls das Protokoll einer Achsvermessung. Die Unterlagen helfen bei der HU, beim späteren Verkauf und gegenüber der Versicherung.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erfasst im Gutachten alle Unfallschäden, auch verdeckte Schäden an Fahrwerk und tragenden Teilen. Er legt fest, welcher Reparaturweg nach Herstellervorgaben nötig ist. Die Werkstatt kann sich daran orientieren, damit kein sicherheitsrelevanter Schaden übersehen wird. Nach der Reparatur kann der Sachverständige auf Wunsch eine Reparaturbestätigung ausstellen. Sie belegt, dass das Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde. Wann sich ein Gutachten lohnt, erklärt der Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Das gilt nicht bei Bagatellschäden und nur anteilig, wenn Sie eine Mitschuld trifft. Team Unfallhilfe vermittelt Ihnen in diesem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Partnerwerkstatt.
Weitere Themen zur Vorbeugung finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.
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Ist der Unfall gerade erst passiert, finden Sie die nötigen Schritte unter Unfall: was tun?.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Unfall zur Hauptuntersuchung?
Eine gesonderte HU nach einem Unfall schreibt das Gesetz nicht vor. Das Fahrzeug muss aber jederzeit verkehrssicher sein. Sicherheitsrelevante Schäden müssen Sie deshalb sofort reparieren lassen, nicht erst vor dem nächsten HU-Termin.
Bekomme ich mit einem Unfallschaden eine TÜV-Plakette?
Bei rein optischen Schäden wie kleinen Dellen oder Kratzern in der Regel ja. Betrifft der Schaden Lenkung, Fahrwerk, Bremsen, Beleuchtung, Airbags oder tragende Teile, gibt es keine Plakette.
Wie lange habe ich Zeit für die Nachprüfung?
Einen Monat. In dieser Zeit müssen die Mängel behoben und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Danach ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung nötig.
Ist eine Airbag-Kontrollleuchte ein Mangel?
Ja. Leuchtet die Airbag-Kontrollleuchte dauerhaft, wertet der Prüfer das als erheblichen Mangel. Ausgelöste Airbags und Gurtstraffer müssen nach einem Unfall ersetzt werden.
Muss ich die Reparaturrechnung zur HU mitbringen?
Vorgeschrieben ist das nicht. Die Unterlagen helfen aber, wenn der Prüfer Fragen zu einer Unfallreparatur hat, etwa zur Achsvermessung oder zu ersetzten Bauteilen.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Ein Kfz-Sachverständiger bestätigt damit nach einer Besichtigung, dass das Fahrzeug fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens repariert wurde. Sie dient als Nachweis gegenüber Versicherung, Käufer oder Prüfer.
Was kostet es, die HU zu überziehen?
Ab mehr als zwei Monaten Überschreitung droht ein Bußgeld, das mit der Dauer steigt. Ab mehr als acht Monaten kommt ein Punkt hinzu. Außerdem fällt bei längerer Überschreitung eine gründlichere und teurere Prüfung an.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.