Sekundenschlaf am Steuer: Warnzeichen und was hilft

Sekundenschlaf ist ein kurzes, ungewolltes Einnicken, oft nur für wenige Sekunden. In dieser Zeit fährt das Auto ungebremst und ungelenkt weiter. Gegen Müdigkeit am Steuer hilft nur eine Pause, am besten mit einem Kurzschlaf von 10 bis 20 Minuten. Wer trotz deutlicher Übermüdung weiterfährt und einen Unfall verursacht, kann sich strafbar machen und riskiert Kürzungen der Kaskoversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sekundenschlaf kündigt sich an: Gähnen, schwere Augenlider, Konzentrationsprobleme und Abweichen von der Spur sind Warnzeichen.
  • Pausen spätestens alle zwei Stunden einlegen, bei ersten Warnzeichen sofort.
  • Ein Kurzschlaf von 10 bis 20 Minuten hilft am besten. Offenes Fenster und laute Musik helfen nicht.
  • Fahren trotz Übermüdung kann nach § 315c StGB strafbar sein, wenn dabei andere gefährdet werden.
  • Die Kasko kann bei einem Unfall durch Übermüdung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.

Was ist Sekundenschlaf?

Beim Sekundenschlaf schaltet das Gehirn trotz geöffneter Augen kurz ab. Der Fahrer nimmt in dieser Zeit nichts wahr und reagiert nicht. Häufig merkt er das Einnicken selbst gar nicht. Schon wenige Sekunden reichen, damit das Auto von der Fahrbahn abkommt, in den Gegenverkehr gerät oder auf ein Stauende auffährt. Weil der Fahrer nicht bremst, sind Unfälle durch Sekundenschlaf oft besonders schwer.

Sekundenschlaf entsteht nicht plötzlich. Ihm geht eine Phase zunehmender Müdigkeit voraus. Wer die Warnzeichen kennt und ernst nimmt, kann rechtzeitig anhalten.

Warnzeichen für Müdigkeit am Steuer

Folgende Anzeichen deuten darauf hin, dass Sie zu müde zum Fahren sind:

  • häufiges Gähnen
  • schwere Augenlider, brennende Augen, häufiges Blinzeln
  • Frösteln
  • Konzentrationsprobleme, abschweifende Gedanken
  • unruhiges Hin- und Herrutschen auf dem Sitz
  • unbeabsichtigtes Abweichen von der Spur oder unregelmäßiges Tempo
  • übersehene Verkehrszeichen oder verpasste Ausfahrten
  • Erinnerungslücken an die letzten Kilometer
  • Kopfnicken

Spätestens wenn Sie eines dieser Zeichen bemerken, sollten Sie die nächste Gelegenheit zum Anhalten nutzen. Auf der Autobahn ist das ein Parkplatz oder eine Raststätte, nicht der Seitenstreifen.

Wann das Risiko besonders hoch ist

Müdigkeit hängt nicht nur davon ab, wie lange Sie schon fahren. Der Körper folgt einem Tagesrhythmus mit Leistungstiefs in der Nacht und am frühen Nachmittag. Fahrten in diesen Zeiten sind besonders riskant.

Weitere Faktoren erhöhen das Risiko:

  • zu wenig oder schlechter Schlaf in der Nacht vor der Fahrt
  • lange, monotone Strecken, etwa auf der Autobahn
  • Fahrten nach einem langen Arbeitstag
  • schweres Essen vor oder während der Fahrt
  • Medikamente, die müde machen, und Alkohol, auch in geringen Mengen

Wie Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und welche Folgen er hat, steht im Beitrag zu Alkohol am Steuer. Bei Medikamenten gibt der Beipackzettel Auskunft, ob sie die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Was gegen Müdigkeit am Steuer hilft

Ausgeschlafen losfahren. Die wirksamste Vorbeugung ist ausreichender Schlaf vor einer längeren Fahrt. Planen Sie lange Strecken so, dass Sie nicht in die Nacht hineinfahren müssen.

Regelmäßig Pausen machen. Legen Sie spätestens alle zwei Stunden eine Pause ein. Steigen Sie aus, bewegen Sie sich an der frischen Luft und trinken Sie ausreichend.

Kurzschlaf. Bei Müdigkeit hilft am besten ein Kurzschlaf von 10 bis 20 Minuten. Länger sollte er nicht dauern, sonst fallen Sie in den Tiefschlaf und sind danach eher benommen. Stellen Sie sich einen Wecker und schließen Sie das Auto von innen ab.

Fahrer wechseln. Ist eine weitere Person mit Führerschein im Auto, wechseln Sie sich ab.

Was nicht hilft. Ein offenes Fenster, laute Musik, Kaugummi oder lautes Singen halten nur kurz wach. Auch Kaffee und Energydrinks beseitigen die Müdigkeit nicht, sie überdecken sie nur für eine gewisse Zeit. Wer müde ist, braucht eine Pause.

Viele neuere Fahrzeuge haben einen Müdigkeitswarner, der das Lenkverhalten auswertet und eine Pause empfiehlt. Nehmen Sie diese Warnung ernst. Umgekehrt bedeutet das Ausbleiben einer Warnung nicht, dass Sie fit sind.

Auch ausreichender Abstand verschafft Ihnen Reaktionszeit, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt. Mehr dazu im Beitrag zum Sicherheitsabstand.

Rechtliche Folgen eines Unfalls durch Sekundenschlaf

Strafrecht. Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht sicher fahren kann, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB strafbar. Starke Übermüdung kann ein solcher Mangel sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Fahrer seine Müdigkeit bemerkt hat oder hätte bemerken müssen. Strafbar ist auch die fahrlässige Begehung (§ 315c Abs. 3 StGB). Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen (§ 69 StGB). Verletzt der Fahrer andere, kommen Körperverletzungsdelikte hinzu.

Haftpflicht. Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen, reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Geschädigten sind also geschützt.

Kasko. Für den Schaden am eigenen Auto kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben (§ 81 Abs. 2 VVG). Das nehmen Versicherer und Gerichte vor allem dann an, wenn ein Fahrer deutliche Warnzeichen bemerkt und sich bewusst darüber hinweggesetzt hat. Manche Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Mehr dazu im Beitrag zur groben Fahrlässigkeit.

Wenn der andere eingeschlafen ist. Hat ein anderer Fahrer durch Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, in den Sie verwickelt wurden, richten sich Ihre Ansprüche gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu gehören in der Regel die Reparaturkosten, die Kosten eines Kfz-Sachverständigen und weitere Positionen wie Nutzungsausfall. Ob der Fahrer eingeschlafen ist, ermittelt die Polizei. Für Ihre Ansprüche kommt es darauf an, wer den Unfall verursacht hat, nicht auf die Ursache seiner Unaufmerksamkeit. Eine Mitschuld oder die Bagatellgrenze kann den Umfang Ihrer Ansprüche begrenzen.

Weitere Themen zur Vorbeugung finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.

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Ist es zu einem Unfall gekommen, finden Sie die nötigen Schritte unter Unfall: was tun?.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Sekundenschlaf?

Meist nur wenige Sekunden. In dieser Zeit legt ein Auto auf der Autobahn eine lange Strecke ohne Kontrolle zurück. Viele Fahrer bemerken das Einnicken selbst nicht.

Wie oft sollte ich bei langen Fahrten eine Pause machen?

Spätestens alle zwei Stunden, bei ersten Anzeichen von Müdigkeit sofort. Nutzen Sie dafür Parkplätze oder Raststätten, nicht den Seitenstreifen.

Hilft Kaffee gegen Müdigkeit am Steuer?

Nur kurzfristig. Kaffee überdeckt die Müdigkeit, beseitigt sie aber nicht. Wirksam ist eine Pause mit einem Kurzschlaf von 10 bis 20 Minuten.

Ist Sekundenschlaf am Steuer strafbar?

Der Sekundenschlaf selbst nicht. Wer aber trotz erkennbarer Übermüdung fährt und dabei andere gefährdet, kann sich nach § 315c StGB strafbar machen. Auch die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall durch Sekundenschlaf?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden der anderen Beteiligten. Die Kasko kann die Leistung für Ihr eigenes Auto kürzen, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist, etwa weil Sie deutliche Warnzeichen ignoriert haben.

Hilft es, das Fenster zu öffnen oder laute Musik zu hören?

Nur für kurze Zeit. Frische Luft und Musik verschaffen keinen echten Erholungseffekt. Bei Müdigkeit hilft nur eine Pause.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.