Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Für alle anderen ist das Fahren ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat nach § 316 StGB. Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich schon ab 0,3 Promille strafbar. Nach einem Unfall mit Alkohol drohen neben Strafe und Führerscheinentzug ein Regress der Haftpflichtversicherung und Kürzungen in der Kasko.
Das Wichtigste in Kürze
- 0,0 Promille gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren (§ 24c StVG).
- Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a StVG), mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
- Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen und ab 1,1 Promille in jedem Fall ist die Fahrt strafbar (§ 316 StGB).
- Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners, kann aber in der Regel bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern.
- Die Kasko kann ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, bei absoluter Fahruntüchtigkeit bis auf null.
- Für Drogen gelten eigene Grenzen, Medikamente können die Fahrtüchtigkeit ebenfalls aufheben.
Promillegrenzen im Überblick
Die Grenzen staffeln sich nach Alter, Fahrerfahrung und dem Verhalten am Steuer. Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt der Fahrt, nicht der Wert bei der späteren Blutprobe.
| Promille | Rechtliche Einordnung | Folgen beim ersten Verstoß |
|---|---|---|
| ab 0,0 (Probezeit, unter 21) | Ordnungswidrigkeit (§ 24c StVG) | 250 Euro, 1 Punkt, in der Probezeit Aufbauseminar |
| ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen oder Unfall | Straftat (§ 316 StGB, relative Fahruntüchtigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 0,5 | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| ab 1,1 | Straftat (§ 316 StGB, absolute Fahruntüchtigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 1,6 | Straftat | zusätzlich in der Regel MPU vor Neuerteilung |
Beim zweiten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro mit drei Monaten Fahrverbot, beim dritten auf 1.500 Euro.
Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel Schlangenlinien, ein Abkommen von der Fahrbahn oder ein Fahrfehler, der nüchtern nicht passiert wäre. Kommt es in diesem Zustand zu einem Unfall, wertet die Rechtsprechung schon den Unfall als Hinweis auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Wer andere dabei konkret gefährdet, erfüllt zusätzlich § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
Bei einer Straftat entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest (§§ 69, 69a StGB). Ab 1,6 Promille und bei wiederholten Alkoholverstößen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (§ 13 FeV). Für Fahranfänger ist jeder Alkoholverstoß zugleich ein schwerwiegender Verstoß in der Probezeit, mehr dazu im Beitrag Unfall in der Probezeit.
Haftung nach einem Unfall mit Alkohol
Alkohol allein macht einen Fahrer nicht automatisch schuld am Unfall. Bei der Verteilung der Haftung zählt, ob die Alkoholisierung den Unfall mitverursacht hat. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit spricht allerdings der Anscheinsbeweis dafür, dass der Alkohol ursächlich war, wenn sich der Unfall in einer Lage ereignet, die ein nüchterner Fahrer gemeistert hätte. Ist dem Unfallgegner zusätzlich ein Fehler vorzuwerfen, werden die Verursachungsbeiträge beider Seiten gegeneinander abgewogen.
Das betrifft auch Mitfahrer. Wer zu einem erkennbar betrunkenen Fahrer ins Auto steigt, muss sich bei eigenen Verletzungen ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 BGB). Seine Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, sinken dann anteilig.
Regress der Haftpflicht und Kürzung der Kasko
Haftpflicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss dem Geschädigten seinen Schaden voll ersetzen, auch wenn der Fahrer betrunken war. Fahren unter Alkohol ist aber eine Obliegenheitsverletzung im Versicherungsvertrag. Die Versicherung darf deshalb beim eigenen Versicherungsnehmer und beim Fahrer Rückgriff nehmen, in der Regel bis zu 5.000 Euro (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Wann ein solcher Regress droht und wie er abläuft, steht im Beitrag Regress der Versicherung.
Kasko. Für den Schaden am eigenen Auto kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat (§ 81 Abs. 2 VVG). Fahren unter Alkohol gilt regelmäßig als grob fahrlässig. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist eine Kürzung bis auf null möglich (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011, IV ZR 225/10). Viele Tarife verzichten zwar auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, nehmen Alkohol und Drogen davon aber ausdrücklich aus. Was grobe Fahrlässigkeit im Einzelnen bedeutet, erklärt der Beitrag zur groben Fahrlässigkeit.
Hinzu kommt die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, weil die Haftpflicht den Schaden des Gegners reguliert hat.
Dienstwagen, Drogen und Medikamente
Alkohol im Dienstwagen
Im Dienstwagen gelten dieselben Promillegrenzen wie im Privatwagen. Viele Arbeitgeber schreiben in Dienstwagenregelung oder Betriebsvereinbarung zusätzlich ein striktes Alkoholverbot vor. Ein Verstoß kann eine Abmahnung und in schweren Fällen eine Kündigung nach sich ziehen. Verliert ein Mitarbeiter, der beruflich auf das Auto angewiesen ist, die Fahrerlaubnis, gefährdet das ebenfalls das Arbeitsverhältnis.
Auch finanziell trägt der Fahrer ein Risiko. Arbeitnehmer haften für Schäden am Firmenwagen nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, bei grober Fahrlässigkeit in der Regel voll. Eine Alkoholfahrt fällt fast immer in diese Kategorie. Hat der Arbeitgeber einen Kaskovertrag, kann dieser kürzen, und der Arbeitgeber kann den Fahrer für den ungedeckten Schaden in Anspruch nehmen.
Drogen
Für Drogen gilt eine Null-Toleranz-Regel. Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels aus der Liste zu § 24a StVG fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, auch ohne Ausfallerscheinungen. Die Regelfolgen beim ersten Verstoß entsprechen denen bei 0,5 Promille. Für Cannabis gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen gar nicht unter THC-Einfluss fahren. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen, ist die Fahrt wie bei Alkohol eine Straftat (§ 316 StGB).
Medikamente
Viele Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit, etwa Schlaf- und Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel oder manche Mittel gegen Allergien. Wer ein ärztlich verordnetes Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, begeht keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ist er dadurch aber fahruntüchtig und verursacht einen Unfall, kann er sich trotzdem strafbar machen, und die Versicherung kann sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Lesen Sie deshalb den Beipackzettel und fragen Sie bei Zweifeln Ihren Arzt. Besonders riskant ist die Kombination von Medikamenten mit Alkohol.
So vermeiden Sie Alkoholfahrten
- Planen Sie vor dem Abend, wie Sie nach Hause kommen: Taxi, öffentlicher Verkehr oder ein Fahrer, der nüchtern bleibt.
- Denken Sie an Restalkohol. Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, Kaffee, Schlaf oder frische Luft beschleunigen das nicht. Wer nachts viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch über der Grenze liegen.
- Verlassen Sie sich nicht auf Faustformeln, wie viele Gläser "noch gehen". Wie stark Alkohol wirkt, hängt von Körpergewicht, Geschlecht, Mahlzeiten und Tagesform ab.
- Müdigkeit verstärkt die Wirkung von Alkohol. Wie Sie Warnzeichen erkennen, steht im Beitrag zum Sekundenschlaf.
Weitere Themen zur Vorbeugung finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.
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Sind Sie selbst von einem alkoholisierten Fahrer geschädigt worden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel Ihren Schaden, Ausnahmen gelten bei Bagatellschäden und einer Mitschuld. Die nötigen Schritte nach einem Unfall finden Sie unter Unfall: was tun?.
Häufige Fragen
Ab wie viel Promille ist Autofahren strafbar?
Ab 1,1 Promille immer, weil dann absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Schon ab 0,3 Promille ist die Fahrt strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen oder es zu einem alkoholbedingten Unfall kommt. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
0,0 Promille. Das gilt in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren, auch wenn die Probezeit schon vorbei ist. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt und gilt als schwerwiegender Verstoß in der Probezeit.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Geschädigten seinen Schaden. Sie kann aber beim Versicherungsnehmer und beim Fahrer in der Regel bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Die Kasko kann ihre Leistung für das eigene Auto kürzen, bei absoluter Fahruntüchtigkeit bis auf null.
Wann ist der Führerschein nach einer Alkoholfahrt weg?
Bei einer Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten, danach bekommen Sie den Führerschein zurück. Bei einer Straftat entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Danach müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Ab wann ist eine MPU Pflicht?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn bei einer Fahrt 1,6 Promille oder mehr gemessen wurden oder wiederholt Alkoholverstöße vorliegen. Ohne bestandene MPU wird die Fahrerlaubnis dann nicht neu erteilt.
Darf ich mit Medikamenten Auto fahren?
Grundsätzlich ja, wenn das Medikament ärztlich verordnet ist und Sie es wie vorgeschrieben einnehmen. Beeinträchtigt es aber Ihre Fahrtüchtigkeit, dürfen Sie nicht fahren. Hinweise dazu stehen im Beipackzettel.
Haftet ein Mitfahrer, der bei einem betrunkenen Fahrer einsteigt?
Er haftet nicht für den Unfall, muss sich aber bei eigenen Verletzungen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung erkennen konnte. Seine Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, werden dann gekürzt.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.