Regress der Kfz-Versicherung: wann Sie zahlen müssen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten seinen Schaden immer, auch wenn ihr eigener Kunde gegen den Vertrag verstoßen hat. Hat der Fahrer oder Halter eine Obliegenheit verletzt, etwa durch Fahren unter Alkohol, Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann sie sich das Geld aber teilweise von ihm zurückholen. Das nennt man Regress. Für Obliegenheitsverletzungen ist er gesetzlich begrenzt, in der Regel auf höchstens 5.000 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Regress bedeutet: Die Versicherung zahlt zuerst an den Geschädigten und fordert danach Geld vom eigenen Versicherungsnehmer oder Fahrer zurück.
  • Typische Gründe sind Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein unberechtigter Fahrer.
  • Der Regress wegen Obliegenheitsverletzungen ist nach der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung begrenzt, in der Regel auf höchstens 5.000 Euro.
  • Grobe Fahrlässigkeit allein, etwa ein Rotlichtverstoß, führt in der Kfz-Haftpflicht nicht zum Regress.
  • Für den Geschädigten ändert der Regress nichts. Er erhält seinen Schaden voll von der Versicherung des Verursachers.

Wie der Regress funktioniert

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen die Versicherung des Verursachers richten (§ 115 VVG). Diese muss auch dann zahlen, wenn sie gegenüber ihrem eigenen Kunden wegen eines Vertragsverstoßes ganz oder teilweise leistungsfrei ist (§ 117 VVG). So schützt das Gesetz den Geschädigten davor, dass er wegen eines Fehlers des Verursachers leer ausgeht.

Im Verhältnis zwischen Versicherung und Kunde gilt etwas anderes. Soweit die Versicherung leistungsfrei ist, darf sie den gezahlten Betrag vom Versicherungsnehmer und vom mitversicherten Fahrer zurückfordern (§ 116 VVG). Betroffen ist, wer die Pflicht verletzt hat. Das kann der Fahrer sein, aber auch der Halter, wenn er das Auto zum Beispiel jemandem ohne Fahrerlaubnis überlassen hat.

Obliegenheiten: wann die Versicherung Regress nehmen darf

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus dem Versicherungsvertrag, die in den Versicherungsbedingungen (AKB) stehen. Man unterscheidet Pflichten vor und nach dem Schadenfall.

ObliegenheitBeispielHöchstbetrag des Regresses
Vor dem SchadenfallFahren unter Alkohol oder Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unberechtigter Fahrer, nicht vereinbarte Nutzungbis 5.000 Euro (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV)
Nach dem SchadenfallFahrerflucht, falsche Angaben gegenüber der Versicherungbis 2.500 Euro, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung bis 5.000 Euro (§ 6 KfzPflVV)

Eine Obliegenheitsverletzung führt nicht automatisch zum vollen Regress. Nach § 28 VVG kommt es auf das Verschulden an. Bei Vorsatz darf die Versicherung bis zur Höchstgrenze zurückfordern, bei grober Fahrlässigkeit nur anteilig nach der Schwere des Verschuldens. Außerdem muss der Verstoß für den Unfall oder die Schadenshöhe ursächlich gewesen sein. Diesen Gegenbeweis kann der Versicherte führen, außer bei Arglist.

Alkohol und Drogen. Wer unter Alkohol oder Drogen fährt und einen Unfall verursacht, verletzt eine der wichtigsten Obliegenheiten vor dem Schadenfall. Was neben dem Regress strafrechtlich droht, erklärt der Beitrag Alkohol am Steuer.

Fahrerflucht. Wer sich vom Unfallort entfernt, verletzt seine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung. Fahrerflucht wird in der Regel als vorsätzlich und schwerwiegend eingestuft. Strafe und Folgen nach § 142 StGB beschreibt der Beitrag Fahrerflucht.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unberechtigter Fahrer. Der Fahrer muss die erforderliche Fahrerlaubnis haben, und er muss das Fahrzeug mit Willen des Halters benutzen. Wer sein Auto wissentlich jemandem ohne passenden Führerschein überlässt, verletzt die Obliegenheit selbst und kann ebenfalls in Regress genommen werden. Nutzt jemand das Auto ohne Erlaubnis, trifft der Regress in der Regel nur ihn, nicht den Halter.

Mehrere Verstöße. Kommen Verstöße vor und nach dem Schadenfall zusammen, etwa Alkohol und anschließende Fahrerflucht, können sich die Höchstbeträge addieren.

Wann es keine Grenze gibt

Die Höchstbeträge der KfzPflVV gelten nur für Obliegenheitsverletzungen. In zwei Fällen kann es deutlich teurer werden:

Vorsatz. Wer einen Unfall absichtlich herbeiführt, hat keinen Versicherungsschutz (§ 103 VVG). Er haftet für den Schaden selbst und in voller Höhe.

Nicht gezahlter Beitrag. Ist der erste Beitrag nicht bezahlt oder ein Folgebeitrag trotz Mahnung offen geblieben, kann die Versicherung leistungsfrei sein (§§ 37, 38 VVG). Gegenüber dem Geschädigten zahlt sie trotzdem, kann das Geld aber in voller Höhe zurückfordern.

Grobe Fahrlässigkeit, Kasko und Rückstufung

Ein Rotlichtverstoß oder das Tippen auf dem Handy sind keine Obliegenheitsverletzungen, sondern ein Fahrfehler. In der Kfz-Haftpflicht entfällt der Schutz nur bei Vorsatz. Grob fahrlässiges Fahren allein führt deshalb nicht zum Regress gegenüber dem Haftpflichtversicherer.

In der Kasko ist das anders. Dort gibt es keinen Regress im eigentlichen Sinn, die Versicherung kürzt einfach ihre Leistung für Ihren eigenen Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Kürzung nach § 81 Abs. 2 VVG möglich, bei Alkohol auch bis auf null. Einzelheiten erklärt der Beitrag grobe Fahrlässigkeit.

Unabhängig vom Regress wird der Vertrag nach jedem Schaden zurückgestuft, den die Haftpflicht oder die Vollkasko reguliert. Regress und höherer Beitrag kommen also zusammen. Wie sich die Rückstufung auswirkt, steht im Beitrag Schadenfreiheitsklasse nach Unfall.

Was Sie bei einer Regressforderung tun können

Prüfen Sie eine Regressforderung genau, bevor Sie zahlen:

  1. Grund: Welche Obliegenheit soll verletzt sein, und steht sie so in Ihren AKB.
  2. Verschulden: War der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit ist nur eine anteilige Forderung zulässig.
  3. Ursächlichkeit: Hat der Verstoß den Unfall oder den Umfang des Schadens tatsächlich beeinflusst.
  4. Höhe: Hält die Forderung die Höchstgrenzen der KfzPflVV ein, und entspricht sie dem tatsächlich gezahlten Schaden.

Regressforderungen sind oft hoch und rechtlich anspruchsvoll. Lassen Sie sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht prüfen. Ist die Forderung berechtigt, bieten viele Versicherer eine Ratenzahlung an.

Was der Regress für Geschädigte bedeutet

Waren Sie der Geschädigte, etwa weil der Unfallgegner betrunken war oder geflüchtet ist, betrifft Sie der Regress nicht. Ist der Verursacher bekannt, muss seine Haftpflichtversicherung des Verursachers muss Ihren Schaden vollständig ersetzen, einschließlich Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachten. Welche Leistungen von welcher Versicherung kommen, zeigt der Beitrag Teilkasko oder Vollkasko. Bei einem unverschuldeten Unfall vermittelt Team Unfallhilfe unabhängige Kfz-Sachverständige. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, außer bei Bagatellschäden und anteilig bei einer Mitschuld.

Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Häufige Fragen

Was bedeutet Regress bei der Kfz-Versicherung?

Die Versicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners und fordert danach einen Teil vom eigenen Versicherungsnehmer oder Fahrer zurück, weil dieser gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen hat.

Wie hoch kann der Regress der Kfz-Haftpflicht sein?

Für Obliegenheitsverletzungen vor dem Schadenfall bis 5.000 Euro, für Verstöße danach in der Regel bis 2.500 Euro, bei besonders schweren vorsätzlichen Verstößen bis 5.000 Euro. Bei Vorsatz oder nicht gezahltem Beitrag gilt keine Grenze.

Nimmt die Versicherung bei Alkohol am Steuer Regress?

Ja, Fahren unter Alkohol ist eine Obliegenheitsverletzung. Die Haftpflicht kann in der Regel bis 5.000 Euro zurückfordern, die Kasko ihre Leistung zusätzlich bis auf null kürzen.

Gibt es Regress bei Fahrerflucht?

Ja. Fahrerflucht verletzt die Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung. Der Regress ist begrenzt, in der Regel auf 2.500 bis 5.000 Euro.

Führt grobe Fahrlässigkeit zum Regress der Haftpflicht?

Nein. Ein grob fahrlässiger Fahrfehler wie ein Rotlichtverstoß ist keine Obliegenheitsverletzung. Die Haftpflicht zahlt den Schaden des Gegners ohne Rückforderung, die Kasko kann aber kürzen.

Wer muss den Regress zahlen, Fahrer oder Halter?

Derjenige, der die Pflicht verletzt hat. Das ist meist der Fahrer, kann aber auch der Halter sein, wenn er das Fahrzeug etwa einer Person ohne Fahrerlaubnis überlassen hat.

Bekomme ich als Geschädigter weniger, wenn der Gegner betrunken war?

Nein. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss Ihren Schaden vollständig ersetzen. Den Regress klärt sie anschließend mit ihrem eigenen Kunden.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.