Grobe Fahrlässigkeit: wann die Versicherung kürzen darf

Hat der Fahrer einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, darf die Kaskoversicherung ihre Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Je schwerer der Verstoß, desto höher die Kürzung, in Extremfällen bis auf null. Viele Kasko-Tarife verzichten vertraglich auf diesen Einwand, meist mit Ausnahmen bei Alkohol und Drogen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden anderer dagegen auch bei grober Fahrlässigkeit voll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und nicht beachtet, was jedem einleuchten muss.
  • Die Kasko darf ihre Leistung dann anteilig kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Bei Vorsatz zahlt sie gar nicht (§ 81 Abs. 1 VVG).
  • Typische Fälle sind Rotlichtverstöße, das Tippen auf dem Handy, Fahren unter Alkohol und je nach Lage Sommerreifen bei Schnee und Eis.
  • Die Versicherung muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen und dass sie den Schaden verursacht hat.
  • Ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Vertrag schützt vor der Kürzung, aber selten bei Alkohol oder Drogen.

Was grobe Fahrlässigkeit bedeutet

Das Gesetz unterscheidet Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit ist ein gewöhnlicher Fehler, wie er jedem einmal passiert, etwa ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit beim Einparken. Für solche Fehler zahlt die Kasko ohne Abzug, abgesehen von der Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlässigkeit definiert das Gesetz nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt sie vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß verletzt wurde und der Fahrer nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Dazu gehört neben dem objektiv schweren Verstoß auch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten. Ob beides vorliegt, wird immer im Einzelfall entschieden.

Bis zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 galt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Bei grober Fahrlässigkeit war die Versicherung vollständig leistungsfrei. Heute ist die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens die Regel. Eine feste Tabelle mit Quoten gibt es nicht.

Die Kürzung nach § 81 VVG

§ 81 VVG regelt, was gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst herbeiführt:

VerschuldenFolge in der Kasko
Einfache FahrlässigkeitVolle Leistung, abzüglich Selbstbeteiligung
Grobe FahrlässigkeitKürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG)
VorsatzKeine Leistung (§ 81 Abs. 1 VVG)

Die Beweislast liegt bei der Versicherung. Sie muss nachweisen, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat und dass gerade dieses Verhalten den Schaden verursacht hat. Gelingt das nicht, zahlt sie ohne Kürzung.

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit durch Alkohol darf die Kürzung bis auf null gehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Juni 2011 (IV ZR 225/10) bestätigt. Was Alkohol am Steuer darüber hinaus für Führerschein und Strafe bedeutet, erklärt der Beitrag Alkohol am Steuer.

Die Regel gilt für die gesamte Kasko. In der Teilkasko spielt sie vor allem beim Diebstahl eine Rolle, etwa wenn der Schlüssel im Fahrzeug zurückgelassen wurde. In der Vollkasko betrifft sie selbst verschuldete Unfälle. Wird ein Vollkaskoschaden reguliert, kommt zur Kürzung die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse hinzu.

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit

Versicherer berufen sich besonders häufig in diesen Situationen auf grobe Fahrlässigkeit. Ob ein Gericht ihnen folgt, hängt von den Umständen ab.

Rotlichtverstoß. Das Überfahren einer roten Ampel gilt in der Regel als grob fahrlässig. Anders kann es aussehen, wenn die Ampel schwer erkennbar war oder der Fahrer durch eine besondere Verkehrslage verwirrt wurde. Gerichte sprechen dann von einem Augenblicksversagen, das nicht ohne Weiteres grob fahrlässig ist.

Handy am Steuer. Wer während der Fahrt auf dem Smartphone tippt oder liest und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechnen. Welche Bußgelder und Folgen dazukommen, steht im Beitrag Handy am Steuer.

Alkohol und Drogen. Fahren unter Alkohol oder Drogen ist der klassische Fall. Je höher der Promillewert, desto höher fällt die Kürzung in der Regel aus.

Sommerreifen bei Schnee und Eis. Ob die falsche Bereifung grob fahrlässig ist, hängt von der Wetterlage und davon ab, ob sie den Unfall verursacht hat. Die Pflicht zu Winterreifen und ihre Folgen für die Versicherung erklärt der Beitrag Winterreifen.

Weitere Fälle. Dazu zählen das Bücken nach einem heruntergefallenen Gegenstand während der Fahrt, das Weiterfahren trotz deutlicher Übermüdung und ein nicht abgeschlossenes Fahrzeug mit Schlüssel im Innenraum.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Viele Kasko-Tarife enthalten eine Klausel, mit der die Versicherung auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Der Verzicht gilt dann für die meisten Schäden, etwa einen Rotlichtverstoß oder einen Unfall mit Sommerreifen.

Fast alle Verzichtsklauseln enthalten Ausnahmen. Häufig ausgenommen sind Schäden unter Alkohol oder Drogen und oft auch der Diebstahl des Fahrzeugs, wenn der Schlüssel nicht sicher verwahrt war. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Beim Vergleich von Tarifen lohnt es sich, gezielt auf diesen Punkt zu achten. Die Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko insgesamt erklärt der Beitrag Teilkasko oder Vollkasko.

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflicht

Für Schäden, die Sie anderen zufügen, gilt § 81 VVG nicht. In der Haftpflichtversicherung entfällt der Schutz nur bei Vorsatz (§ 103 VVG). Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten seinen Schaden deshalb auch dann vollständig, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Anders ist es bei Obliegenheitsverletzungen wie Fahren unter Alkohol oder Fahrerflucht. Dann kann die Haftpflichtversicherung zwar nicht die Zahlung an den Geschädigten verweigern, aber einen Teil des Geldes von Ihnen zurückfordern. Wann und in welcher Höhe das möglich ist, erklärt der Beitrag Regress der Versicherung.

Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Was Sie bei einer Kürzung tun können

Kündigt die Kasko eine Kürzung an, prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag auf einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben, also welches Verhalten die Versicherung als grob fahrlässig ansieht und warum es den Schaden verursacht haben soll.

Die Versicherung muss beides beweisen. Fotos der Unfallstelle, Angaben zu Wetter, Sicht und Verkehrslage sowie Zeugenaussagen können zeigen, dass ein einfacher Fehler oder ein Augenblicksversagen vorlag. Ist eine hohe Summe betroffen, lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn sie den Versicherungsvertragsrechtsschutz umfasst.

Den Sachverständigen bestimmt bei einem Kaskoschaden in der Regel die Kaskoversicherung. Ein unabhängiges Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie die Schadenshöhe bestreiten wollen. Die Kosten dafür tragen Sie dann in der Regel selbst.

Häufige Fragen

Was ist grobe Fahrlässigkeit beim Autofahren?

Ein Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß verletzt wird, etwa bei einem Rotlichtverstoß, beim Tippen auf dem Handy oder beim Fahren unter Alkohol. Ob es im Einzelfall so ist, entscheiden am Ende die Gerichte.

Darf die Kasko bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung komplett verweigern?

Nur in besonders schweren Fällen. In der Regel kürzt sie anteilig nach der Schwere des Verschuldens. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit durch Alkohol ist auch eine Kürzung auf null möglich.

Zahlt die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners voll. Nur bei Obliegenheitsverletzungen wie Alkohol oder Fahrerflucht kann sie einen Teil von Ihnen zurückfordern.

Was bringt ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?

Die Kasko zahlt dann auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden ohne Kürzung. Ausgenommen sind meist Alkohol, Drogen und oft der Diebstahl bei nicht sicher verwahrtem Schlüssel.

Ist ein Rotlichtverstoß immer grob fahrlässig?

In der Regel ja. Bei einer schwer erkennbaren Ampel oder einer verwirrenden Verkehrslage kann ein Augenblicksversagen vorliegen, das nicht als grob fahrlässig gilt.

Wer muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen?

Die Versicherung. Sie muss nachweisen, dass grobe Fahrlässigkeit vorlag und dass sie den Schaden verursacht hat.

Gilt grobe Fahrlässigkeit auch in der Teilkasko?

Ja, § 81 VVG gilt für die gesamte Kasko. In der Teilkasko betrifft es vor allem Diebstahl, etwa wenn der Schlüssel im Auto lag.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.