Winterreifen brauchen Sie in Deutschland immer dann, wenn auf der Straße Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht. Ein festes Datum gibt es nicht, die Pflicht richtet sich nach dem Wetter (§ 2 Abs. 3a StVO). Seit Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol diese Pflicht. Wer mit Sommerreifen in einen Unfall gerät, riskiert ein Bußgeld, eine Mithaftung und Kürzungen in der Kaskoversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Winterreifenpflicht ist situativ: Sie gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen, nicht ab einem bestimmten Tag.
- Zulässig sind nur Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reine M+S-Reifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
- Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Für Winterreifen empfehlen Fachleute mindestens 4 mm.
- Wer bei Glätte mit Sommerreifen fährt, zahlt ein Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg.
- Nach einem Unfall mit falscher Bereifung droht eine Mithaftung, die Kasko kann wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
- Die O-bis-O-Regel (Oktober bis Ostern) ist eine Faustregel, kein Gesetz.
Wann sind Winterreifen Pflicht?
§ 2 Abs. 3a StVO schreibt vor: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die Anforderungen an Winterreifen erfüllen. Maßgeblich sind die Straßenverhältnisse in dem Moment, in dem Sie fahren. Ein trockener, kalter Januartag löst die Pflicht nicht aus, ein früher Schneefall im Oktober dagegen schon.
Die Pflicht trifft den Fahrer. Er muss vor Fahrtantritt prüfen, ob die Bereifung zum Wetter passt. Ist das nicht der Fall, muss das Auto stehen bleiben. Auch der Halter darf eine Fahrt mit unpassender Bereifung nicht anordnen oder zulassen.
Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Im Ausland gelten eigene Regeln. In Österreich etwa gilt die situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit drei Zacken und einer Schneeflocke. Das Symbol zeigt, dass der Reifen einen genormten Test auf Schnee bestanden hat.
Reifen, die nur die Kennzeichnung "M+S" tragen, waren übergangsweise noch zulässig, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt wurden. Diese Übergangsfrist ist am 30. September 2024 abgelaufen. Seitdem erfüllen reine M+S-Reifen die Winterreifenpflicht nicht mehr.
| Kennzeichnung | Bei winterlichen Verhältnissen zulässig |
|---|---|
| Alpine-Symbol (mit oder ohne M+S) | ja |
| nur M+S, ohne Alpine-Symbol | nein, seit 1. Oktober 2024 |
| Sommerreifen ohne Kennzeichnung | nein |
| Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol | ja |
Profiltiefe: 1,6 mm Pflicht, 4 mm empfohlen
Gesetzlich gilt für alle Pkw-Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (§ 36 Abs. 2 StVZO). Für Winterreifen ist dieser Wert knapp bemessen. Die Lamellen im Profil greifen in Schnee und Matsch nur, solange sie tief genug sind. Fachleute empfehlen deshalb, Winterreifen bei 4 mm zu ersetzen. Die Profiltiefe messen Sie mit einem Profiltiefenmesser an mehreren Stellen jedes Reifens.
Warum Sommerreifen im Winter gefährlich sind
Sommerreifen haben eine härtere Gummimischung. Bei niedrigen Temperaturen wird sie noch härter und verliert an Haftung. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 7 Grad Celsius, darunter sind Winterreifen im Vorteil. Winterreifen bestehen aus einer weicheren Mischung und haben ein Profil mit vielen Lamellen, die sich mit Schnee verzahnen.
Der Unterschied zeigt sich vor allem beim Bremsen. Auf Schnee und Eis wird der Bremsweg mit Sommerreifen deutlich länger, das Auto bricht in Kurven früher aus. Wie Reaktionszeit und Fahrbahn den Anhalteweg beeinflussen, erklärt der Beitrag zum Bremsweg.
Ungünstig ist auch Mischbereifung, also Winterreifen auf einer Achse und Sommerreifen auf der anderen. Das Auto reagiert dann unberechenbar, weil Vorder- und Hinterachse unterschiedlich haften.
Bußgeld und Punkte bei Verstoß
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne passende Reifen fährt, muss nach dem Bußgeldkatalog mit folgenden Folgen rechnen:
| Verstoß (Fahrer) | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne Winterreifen bei Glätte | 60 Euro | 1 |
| mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 |
| mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
| mit Unfall | 120 Euro | 1 |
Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen.
Unfall mit Sommerreifen: Haftung und Versicherung
Ein Unfall mit falscher Bereifung hat Folgen über das Bußgeld hinaus.
Mithaftung. Bei einem Unfall mit zwei Beteiligten wägen Versicherer und Gerichte die Verursachungsbeiträge ab (§ 17 StVG). Wer mit Sommerreifen auf Schnee unterwegs war, erhöht die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. War die Bereifung für den Unfall ursächlich, kann das zu einer Mithaftung führen, auch wenn der andere Fahrer den Unfall in erster Linie verursacht hat. Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung sinken dann um Ihren Haftungsanteil.
Haftpflicht. Schäden, die Sie anderen zufügen, reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte ist also geschützt.
Kasko. Für den Schaden am eigenen Auto kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das Gesetz erlaubt eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand. Was im Einzelfall gilt und wo die Grenze zur groben Fahrlässigkeit liegt, erläutert der Beitrag zur groben Fahrlässigkeit.
O-bis-O-Regel: wann der Reifenwechsel sinnvoll ist
Die O-bis-O-Regel lautet: Winterreifen von Oktober bis Ostern. Sie ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Orientierung. Wer früh wechselt, ist auf den ersten Frost und Schnee vorbereitet. In Regionen mit milden Wintern genügt oft ein späterer Termin, in höheren Lagen ist ein früherer sinnvoll.
Im Frühjahr lohnt sich der Wechsel zurück auf Sommerreifen. Winterreifen nutzen sich bei warmen Temperaturen schneller ab und haben auf trockener Straße einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.
Beim Reifenwechsel sollten Sie auf diese Punkte achten:
- Reifendruck nach dem Wechsel prüfen und im Winter regelmäßig kontrollieren.
- Räder beim Wechsel auswuchten lassen, das sorgt für gleichmäßigen Abrieb.
- Profil und Alter der Reifen prüfen. Die DOT-Nummer auf der Flanke nennt Herstellungswoche und Jahr.
- Eingelagerte Reifen dunkel, trocken und kühl lagern.
Die Reifen sind nur ein Teil der Vorbereitung. Was sonst vor dem Winter zu prüfen ist, steht in der Checkliste Auto winterfest machen. Weitere Themen zur Vorbeugung finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.
Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Ist es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall gekommen, finden Sie die nötigen Schritte unter Unfall: was tun?.
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich Winterreifen?
Sobald auf der Straße Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht. Ein festes Datum gibt es in Deutschland nicht. Als Orientierung gilt die O-bis-O-Regel, also Winterreifen von Oktober bis Ostern.
Darf ich im Winter mit Sommerreifen fahren?
Bei trockener Straße ohne Glätte ja. Sobald winterliche Verhältnisse herrschen, nicht mehr. Wer dann mit Sommerreifen fährt, zahlt ein Bußgeld ab 60 Euro und erhält einen Punkt.
Reichen M+S-Reifen noch aus?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol die Winterreifenpflicht. Reine M+S-Reifen gelten nicht mehr als Winterreifen.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann gelten sie im Sinne der StVO als Winterreifen.
Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich mindestens 1,6 mm. Fachleute empfehlen für Winterreifen mindestens 4 mm, weil die Lamellen sonst auf Schnee kaum noch greifen.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden der anderen Beteiligten. Die Kasko kann die Leistung für Ihr eigenes Auto wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern Ihr Tarif keinen Verzicht auf diesen Einwand enthält. Gegenüber dem Unfallgegner kann eine Mithaftung entstehen.
Gilt die deutsche Winterreifenpflicht auch im Ausland?
Im Ausland gelten die dortigen Vorschriften. In Österreich etwa besteht eine situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Informieren Sie sich vor der Fahrt über die Regeln im Zielland.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.