Der Sicherheitsabstand muss so groß sein, dass Sie auch dann rechtzeitig anhalten können, wenn das Fahrzeug vor Ihnen plötzlich bremst. So schreibt es § 4 Abs. 1 StVO vor, eine feste Meterzahl nennt das Gesetz nicht. Außerorts gilt als Faustregel der halbe Tachowert in Metern, bei 100 km/h also 50 Meter. Wer deutlich zu dicht auffährt, zahlt ein Bußgeld, bei höherem Tempo kommen Punkte und ein Fahrverbot hinzu.
Das Wichtigste in Kürze
- § 4 Abs. 1 StVO verlangt einen Abstand, der ein Anhalten auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns erlaubt.
- Faustregel außerorts: halber Tachowert in Metern. Das entspricht etwa zwei Sekunden Abstand.
- Innerorts lassen Gerichte wegen der geringeren Geschwindigkeit einen kürzeren Abstand zu.
- Lkw über 3,5 Tonnen und Busse müssen auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten (§ 4 Abs. 3 StVO).
- Bei Nässe, Nebel, Glätte und schlechter Sicht muss der Abstand größer sein.
- Das Bußgeld richtet sich nach Geschwindigkeit und danach, wie stark der Abstand unterschritten wurde.
Was § 4 StVO zum Abstand vorschreibt
§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO lautet sinngemäß: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass man auch dann hinter ihm halten kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Maßgeblich ist also nicht eine bestimmte Zahl, sondern die Frage, ob Sie in der konkreten Situation noch anhalten können. Dabei zählen Geschwindigkeit, Fahrbahn, Wetter, Sicht und der Zustand Ihres Fahrzeugs.
Die Vorschrift richtet sich auch an den Vordermann. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO darf er nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Ein Bremsmanöver, um den Hintermann zu "erziehen", ist verboten.
Für schwere Fahrzeuge gelten zusätzliche Regeln. Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO).
Faustformel: halber Tacho und Zwei-Sekunden-Regel
Damit sich der Abstand im Alltag schätzen lässt, gibt es zwei bewährte Faustregeln.
Halber Tacho. Teilen Sie die gefahrene Geschwindigkeit in km/h durch zwei und nehmen Sie das Ergebnis als Abstand in Metern. Bei 80 km/h sind das 40 Meter, bei 120 km/h 60 Meter. Als Orientierung helfen die Leitpfosten am Fahrbahnrand, die außerorts in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen.
Zwei-Sekunden-Regel. Merken Sie sich einen festen Punkt am Straßenrand, etwa ein Schild oder einen Baum. Passiert das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt, zählen Sie "einundzwanzig, zweiundzwanzig". Erreichen Sie den Punkt erst danach, ist der Abstand ausreichend. Die Regel funktioniert bei jeder Geschwindigkeit, weil der Abstand mit dem Tempo wächst. Der halbe Tachowert entspricht etwa 1,8 Sekunden, beide Regeln führen also zum gleichen Ergebnis.
| Geschwindigkeit | Halber Tacho | Strecke in zwei Sekunden (gerundet) |
|---|---|---|
| 50 km/h | 25 m | 28 m |
| 80 km/h | 40 m | 44 m |
| 100 km/h | 50 m | 56 m |
| 130 km/h | 65 m | 72 m |
Diese Werte gelten bei guten Bedingungen. Auf nasser oder glatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg deutlich. Fachleute empfehlen dann, den Abstand mindestens zu verdoppeln. Wie Reaktionsweg und Bremsweg zusammenhängen, erklärt der Beitrag Bremsweg und Anhalteweg.
Sicherheitsabstand innerorts
Innerorts fahren Sie langsamer, und der Verkehr ist dichter. Die Rechtsprechung lässt hier einen kürzeren Abstand als den halben Tachowert zu. Häufig wird als Untergrenze ein Abstand genannt, der etwa einer Sekunde Fahrzeit entspricht, bei 50 km/h also rund 15 Meter. Ein Bußgeld wegen zu geringen Abstands wird in der Praxis vor allem außerorts verhängt, weil der Bußgeldkatalog erst bei höheren Geschwindigkeiten nach dem Grad der Unterschreitung staffelt.
Auch in der Stadt gilt der Grundsatz aus § 4 Abs. 1 StVO. In Wohngebieten, vor Schulen und an Stellen, an denen Radfahrer und Fußgänger unvermittelt auftauchen können, muss der Vordermann jederzeit unerwartet bremsen dürfen. Wer dann auffährt, hat in der Regel zu wenig Abstand gehalten.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Der Bußgeldkatalog bemisst den Verstoß nach der Geschwindigkeit und danach, welchen Bruchteil des halben Tachowerts der Abstand noch beträgt. "Weniger als 5/10 des halben Tachowerts" bedeutet bei 100 km/h: weniger als 25 Meter. Der Abstand muss dabei nicht nur kurz, sondern über eine längere Strecke unterschritten sein.
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h gilt:
| Abstand weniger als | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts | 75 Euro | 1 | nein |
| 4/10 des halben Tachowerts | 100 Euro | 1 | nein |
| 3/10 des halben Tachowerts | 160 Euro | 1, mit Fahrverbot 2 | 1 Monat ab mehr als 100 km/h |
| 2/10 des halben Tachowerts | 240 Euro | 1, mit Fahrverbot 2 | 2 Monate ab mehr als 100 km/h |
| 1/10 des halben Tachowerts | 320 Euro | 1, mit Fahrverbot 2 | 3 Monate ab mehr als 100 km/h |
Bei mehr als 130 km/h sind die Beträge höher und reichen bis 400 Euro. Bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h droht ein Verwarnungsgeld, das sich mit Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht.
Wer bewusst dicht auffährt, um den Vordermann zum Platzmachen zu zwingen, kann sich zusätzlich wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar machen. Das gilt auch umgekehrt für ein absichtliches Ausbremsen.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Der Abstand schrumpft selten mit Absicht, sondern meist schleichend. Diese Punkte helfen im Alltag:
- Ablenkung vermeiden. Wer kurz auf das Handy oder das Display schaut, legt in dieser Zeit eine erhebliche Strecke ohne Blick auf die Straße zurück. Die Folgen erklärt der Beitrag Handy am Steuer.
- Einscherende Fahrzeuge. Schert jemand vor Ihnen ein, stellen Sie den Abstand durch leichtes Gaswegnehmen wieder her.
- Kolonnenfahrt. Auf der Autobahn neigen viele dazu, dem Vordermann zu folgen. Achten Sie bewusst auf die Leitpfosten.
- Schlechtes Wetter. Bei Regen, Nebel oder Glätte den Abstand vergrößern und die Geschwindigkeit anpassen.
- Assistenzsysteme. Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent unterstützen, ersetzen aber nicht Ihre Aufmerksamkeit. Die Verantwortung für den Abstand bleibt beim Fahrer.
Wenn es doch zum Auffahrunfall kommt
Wer auffährt, haftet in der Regel allein, weil der Anscheinsbeweis gegen ihn spricht. Ausnahmen, die Haftung beim Kettenunfall und die Ansprüche des Geschädigten erklärt der Beitrag Auffahrunfall.
Weitere Themen zur Vorbeugung, von Bremsweg bis Wildwechsel, finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.
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Häufige Fragen
Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?
So groß, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns anhalten können (§ 4 Abs. 1 StVO). Außerorts gilt als Faustregel der halbe Tachowert in Metern, also 50 Meter bei 100 km/h.
Was ist die Zwei-Sekunden-Regel?
Sie zählen ab dem Moment, in dem der Vordermann einen festen Punkt passiert, "einundzwanzig, zweiundzwanzig". Erreichen Sie den Punkt erst danach, ist der Abstand ausreichend. Das entspricht ungefähr dem halben Tachowert.
Welcher Abstand gilt auf der Autobahn?
Auch auf der Autobahn gilt die Faustregel halber Tacho, bei 130 km/h also 65 Meter. Lkw über 3,5 Tonnen und Busse müssen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten.
Welcher Abstand gilt innerorts?
Innerorts lassen Gerichte einen kürzeren Abstand zu als außerorts, weil langsamer gefahren wird. Sie müssen aber auch dort jederzeit anhalten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
Welches Bußgeld droht bei zu geringem Abstand?
Bei mehr als 80 km/h beginnt es bei 75 Euro und einem Punkt. Je stärker der Abstand unterschritten wird und je höher die Geschwindigkeit ist, desto höher fallen Bußgeld und Punkte aus, ab mehr als 100 km/h ist auch ein Fahrverbot möglich.
Wie wird der Abstand gemessen?
Die Polizei misst den Abstand mit Video- oder Brückenmessanlagen über eine längere Strecke. Ein kurzes Unterschreiten, etwa durch ein einscherendes Fahrzeug, reicht für ein Bußgeld in der Regel nicht.
Darf der Vordermann einfach stark bremsen?
Nein, nicht ohne zwingenden Grund (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO). Bremst er grundlos stark und kommt es zum Unfall, kann ihn eine Mithaftung treffen.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.