Auto winterfest machen: die Checkliste

Um Ihr Auto winterfest zu machen, prüfen Sie vor dem ersten Frost Reifen, Batterie, Frostschutz in Kühler und Scheibenwaschanlage, Wischerblätter, Beleuchtung und Türdichtungen. Dazu gehört eine Grundausstattung mit Eiskratzer und Handbesen. Die meisten Punkte erledigen Sie selbst in kurzer Zeit, für Batterietest und Kühlerfrostschutz hilft eine Werkstatt. Wichtig ist auch die Pflicht zu freier Sicht: Wer nur ein Guckloch freikratzt, verstößt gegen § 23 StVO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reifen: bei winterlichen Verhältnissen nur Reifen mit Alpine-Symbol, Profil möglichst mindestens 4 mm.
  • Batterie: Kälte schwächt die Batterie. Ältere Batterien vor dem Winter testen lassen.
  • Frostschutz: im Kühlmittel und im Wasser der Scheibenwaschanlage.
  • Sicht: Wischerblätter, Scheiben und alle Leuchten prüfen.
  • Türdichtungen pflegen, damit Türen nicht festfrieren.
  • Alle Scheiben vollständig von Eis und Schnee befreien, auch Dach, Spiegel und Leuchten.

Checkliste: Auto winterfest machen

BereichWas Sie prüfen
ReifenWinter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol, Profiltiefe, Reifendruck
BatterieAlter, Ladezustand, saubere und feste Pole
KühlerFrostschutzanteil im Kühlmittel
ScheibenwaschanlageWinterfester Reiniger mit Frostschutz
WischerGummilippen ohne Risse, kein Schlieren
LichtScheinwerfer, Rückleuchten, Blinker, Bremsleuchten, Nebelschlussleuchte
Türen und SchlösserDichtungen gepflegt, Schlossenteiser griffbereit
AusstattungEiskratzer, Handbesen, Decke, Starthilfekabel, Handschuhe

Viele dieser Punkte prüfen Sie selbst in wenigen Minuten: Reifendruck, Profiltiefe, Wischerblätter, Leuchten und den Füllstand der Scheibenwaschanlage. Für den Batterietest und die Messung des Kühlerfrostschutzes brauchen Sie ein Prüfgerät, das Werkstätten beim Reifenwechsel oft gleich mit einsetzen.

Zur Grundausstattung im Winter gehören ein Eiskratzer, ein Handbesen für Schnee auf Dach und Motorhaube, Handschuhe, eine Decke und ein Starthilfekabel. Ein Enteiserspray hilft bei dicken Eisschichten. Wer häufig in schneereichen Regionen unterwegs ist, sollte auch Schneeketten passend zur Reifengröße dabeihaben und das Aufziehen einmal vorab üben.

Reifen

Die Reifen sind der wichtigste Punkt. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Reifen fahren, die das Alpine-Symbol tragen (§ 2 Abs. 3a StVO). Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Profil, für den Winter empfehlen Fachleute mindestens 4 mm. Prüfen Sie nach dem Wechsel auch den Reifendruck, denn bei Kälte sinkt er.

Alles zu Pflicht, Bußgeld, O-bis-O-Regel und Folgen bei einem Unfall steht im Beitrag zu Winterreifen.

Batterie

Bei Kälte liefert eine Autobatterie weniger Leistung, während der Motor beim Kaltstart mehr Strom braucht. Eine Batterie, die im Sommer noch zuverlässig war, kann deshalb an einem frostigen Morgen versagen. Lassen Sie ältere Batterien vor dem Winter in einer Werkstatt testen. Die Pole sollten sauber und fest angezogen sein.

Im Winter belasten zusätzliche Verbraucher die Batterie: Sitzheizung, Heckscheibenheizung, Gebläse und Licht. Wer überwiegend Kurzstrecken fährt, lädt die Batterie kaum nach. Schalten Sie Verbraucher, die Sie nicht brauchen, beim Start aus. Ein Starthilfekabel im Kofferraum hilft, wenn die Batterie doch einmal schlappmacht.

Frostschutz für Kühler und Scheibenwaschanlage

Kühler. Das Kühlmittel enthält ein Frostschutzmittel. Ist der Anteil zu gering, kann das Kühlmittel bei starkem Frost gefrieren und den Motor schädigen. Eine Werkstatt misst den Frostschutz mit einem Prüfgerät. Welches Kühlmittel Ihr Auto braucht, steht in der Betriebsanleitung. Mischen Sie keine unterschiedlichen Sorten.

Scheibenwaschanlage. Reines Wasser friert im Behälter und in den Leitungen ein, die Düsen bleiben dann trocken. Füllen Sie rechtzeitig einen Scheibenreiniger mit Frostschutz ein und halten Sie sich an das Mischungsverhältnis auf der Packung. Gerade im Winter verschmutzen Streusalz und Matsch die Scheibe schnell, eine funktionierende Waschanlage ist dann für die Sicht unverzichtbar.

Wischer, Licht und Türdichtungen

Wischerblätter. Hinterlassen die Wischer Schlieren oder sind die Gummilippen rissig, tauschen Sie die Blätter aus. Festgefrorene Wischer lösen Sie vorsichtig und schalten sie nicht ein, solange sie an der Scheibe kleben. Sonst reißt das Gummi oder der Wischermotor wird überlastet.

Licht. Im Winter fahren Sie häufig bei Dunkelheit, Nebel und Schneefall. Prüfen Sie alle Leuchten, am besten zu zweit. Lassen Sie die Einstellung der Scheinwerfer kontrollieren, damit Sie gut sehen und andere nicht blenden. Verschmutzte Scheinwerfer und Rückleuchten reinigen Sie regelmäßig.

Türdichtungen und Schlösser. Feuchte Gummidichtungen frieren bei Frost an der Karosserie fest. Ein Pflegestift für Gummidichtungen verhindert das. Bewahren Sie einen Schlossenteiser nicht im Auto auf, sondern in der Jackentasche oder zu Hause, denn bei eingefrorenem Schloss kommen Sie sonst nicht an ihn heran.

Freie Sicht ist Pflicht

Nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist. Ein kleines Guckloch in der vereisten Frontscheibe reicht dafür nicht. Befreien Sie vor der Fahrt alle Scheiben vollständig von Eis und Schnee, dazu Außenspiegel, Scheinwerfer, Rückleuchten und Kennzeichen. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Entfernen Sie auch den Schnee vom Dach. Herabrutschender Schnee kann Ihnen beim Bremsen die Sicht nehmen, Schnee- und Eisplatten können während der Fahrt nachfolgende Fahrzeuge treffen.

Lassen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen, während Sie kratzen. Unnötiges Laufenlassen des Motors ist nach § 30 Abs. 1 StVO verboten. Beschlägt die Scheibe innen, helfen Gebläse und Klimaanlage, die die Luft trocknen.

Fahren im Winter

Ein winterfestes Auto ersetzt keine angepasste Fahrweise. Auf glatter Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg erheblich. Fahren Sie deshalb langsamer und halten Sie deutlich mehr Abstand als sonst, mehr dazu im Beitrag zum Sicherheitsabstand. Planen Sie für Fahrten bei Schnee mehr Zeit ein. Auf längeren Strecken gehören Decke, warme Kleidung und ein geladenes Handy ins Auto, falls Sie im Stau stehen. Lenken, Bremsen und Gas geben Sie auf Schnee und Eis behutsam und ohne ruckartige Bewegungen. Achten Sie besonders auf Brücken, Waldstücke und schattige Abschnitte, dort bildet sich Glätte oft früher als auf der übrigen Strecke.

Weitere Themen rund um sicheres Fahren finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.

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Ist es im Winter dennoch zu einem Unfall gekommen, finden Sie die nötigen Schritte unter Unfall: was tun?.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mein Auto winterfest machen?

Vor dem ersten Frost, in Deutschland also in der Regel im Oktober. Als Orientierung für den Reifenwechsel gilt die O-bis-O-Regel, Winterreifen von Oktober bis Ostern. Den Rest der Checkliste erledigen Sie am besten zusammen mit dem Reifenwechsel.

Reicht es, nur ein Guckloch freizukratzen?

Nein. Nach § 23 Abs. 1 StVO muss Ihre Sicht frei sein. Alle Scheiben, die Spiegel und die Leuchten müssen vor der Fahrt von Eis und Schnee befreit sein.

Darf ich den Motor zum Enteisen laufen lassen?

Nein. Unnötiges Laufenlassen des Motors im Stand ist nach § 30 Abs. 1 StVO verboten. Kratzen Sie die Scheiben bei ausgeschaltetem Motor frei.

Muss ich Schnee vom Autodach entfernen?

Ja, das sollten Sie. Schnee vom Dach kann beim Bremsen auf die Frontscheibe rutschen oder als Platte nachfolgende Fahrzeuge gefährden.

Wie erkenne ich, ob meine Autobatterie den Winter übersteht?

Sicher nur durch einen Test. Werkstätten prüfen Ladezustand und Leistung mit einem Messgerät. Startet der Motor bei Kälte schon spürbar schwerfällig, ist das ein Warnzeichen.

Kann ich normales Wasser in die Scheibenwaschanlage füllen?

Im Winter nicht. Wasser ohne Frostschutz friert im Behälter und in den Leitungen ein. Verwenden Sie einen Scheibenreiniger mit Frostschutz.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.