Kfz-Gutachter nach Unfall: wer zahlt und worauf Sie achten sollten

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Gutachter. Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden, den der Verursacher nach § 249 BGB ersetzen muss. Den Kfz-Sachverständigen wählen Sie selbst, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Ausnahmen gelten bei Bagatellschäden unter rund 750 Euro und bei einer Mitschuld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens.
  • Sie haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter ist keine Pflicht.
  • Bei Bagatellschäden unter rund 750 Euro genügt oft ein Kostenvoranschlag. Dann werden die Gutachterkosten unter Umständen nicht erstattet.
  • Trifft Sie eine Mitschuld, wird auch die Erstattung der Gutachterkosten anteilig gekürzt.
  • Das Gutachten liegt in der Regel wenige Tage nach der Besichtigung vor und ist die Grundlage für fast alle weiteren Ansprüche.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall

Wer einen Unfall verschuldet, muss den Geschädigten so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Um den Schaden beziffern zu können, dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Seine Kosten zählen zum erforderlichen Herstellungsaufwand und werden deshalb in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Der Anspruch richtet sich direkt gegen diese Versicherung (§ 115 VVG).

Zwei Einschränkungen sind wichtig:

SituationFolge für die Gutachterkosten
Unverschuldeter Unfall, Schaden über der BagatellgrenzeErstattung in der Regel vollständig
Bagatellschaden unter rund 750 EuroErstattung oft nur in Höhe eines Kostenvoranschlags
Mitschuld, zum Beispiel 30 ProzentErstattung nur entsprechend der Haftungsquote
Alleinige SchuldKeine Erstattung durch die gegnerische Versicherung

Wo genau die Grenze zum Bagatellschaden liegt und warum es auf Ihre Sicht bei der Beauftragung ankommt, erklärt der Beitrag zur Bagatellgrenze. Bei einer Mitschuld kürzt § 254 BGB alle Ansprüche im Verhältnis der Haftungsquote, also auch die Kosten des Gutachtens.

Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Als Geschädigter entscheiden Sie selbst, welcher Kfz-Sachverständige das Gutachten erstattet. Viele Versicherer melden sich nach einem Unfall von sich aus und bieten an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das dürfen Sie ablehnen. Der Gutachter der Versicherung wird von der Partei beauftragt, die den Schaden bezahlen muss.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist an keine Seite gebunden. Er stellt den Schaden so fest, wie er ist, nicht höher und nicht niedriger. Team Unfallhilfe vermittelt unverschuldet Unfallbeteiligten unabhängige Kfz-Sachverständige. Wie die Regulierung insgesamt abläuft und welche Positionen dazugehören, steht im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall.

Was im Gutachten steht

Ein Schadengutachten nach einem Unfall enthält in der Regel diese Angaben:

InhaltWofür er gebraucht wird
ReparaturkostenGrundlage für die Reparatur oder die fiktive Abrechnung
Merkantile WertminderungAusgleich für den geringeren Verkaufswert eines Unfallfahrzeugs
WiederbeschaffungswertPreis eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs
RestwertWert des beschädigten Fahrzeugs, wichtig bei Totalschaden
Reparatur- oder WiederbeschaffungsdauerGrundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
Fotos und SchadensbeschreibungNachweis von Art und Umfang der Schäden

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Eine Wertminderung und die Ausfalldauer ermittelt er nicht. Mehr zur Berechnung der Wertminderung finden Sie im Beitrag Wertminderung nach Unfall. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann sind Wiederbeschaffungswert und Restwert die entscheidenden Größen.

Qualifikation: woran Sie einen Kfz-Sachverständigen erkennen

Die Bezeichnung "Kfz-Gutachter" oder "Kfz-Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Es gibt aber anerkannte Nachweise der Qualifikation:

  • Öffentlich bestellt und vereidigt: Die Bestellung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Prüfung der besonderen Sachkunde. Diese Sachverständigen werden auch von Gerichten beauftragt.
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024: Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft die Sachkunde und überwacht sie regelmäßig.
  • Freie Sachverständige: Sie arbeiten ohne öffentliche Bestellung oder Zertifizierung. Viele haben eine Ausbildung als Kfz-Meister oder Ingenieur und eine Weiterbildung zum Sachverständigen.

Für die Erstattung durch die gegnerische Versicherung schreibt das Gesetz keine dieser Qualifikationen vor. Eine Bestellung oder Zertifizierung ist aber ein nachprüfbarer Nachweis der Sachkunde.

Ablauf: vom Termin bis zur Übergabe

1. Termin vereinbaren. Am besten kurz nach dem Unfall, bevor das Fahrzeug repariert wird. Ist es nicht fahrbereit, kommt der Kfz-Sachverständige auch zum Abschleppunternehmen oder zur Werkstatt.

2. Besichtigung. Der Sachverständige prüft das Fahrzeug, fotografiert alle Schäden und nimmt Fahrzeugdaten, Ausstattung und Vorschäden auf. Verdeckte Schäden an Trägern, Sensoren oder Halterungen werden dabei ebenfalls erfasst.

Für die Besichtigung sollten Sie bereithalten:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, soweit bekannt
  • eigene Fotos von der Unfallstelle
  • Angaben zu bekannten Vorschäden und früheren Reparaturen
  • Serviceheft oder Wartungsnachweise, falls vorhanden

3. Gutachten. Das schriftliche Gutachten liegt in der Regel wenige Tage nach der Besichtigung vor.

4. Übergabe. Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung oder an den Anwalt, der Ihre Ansprüche anmeldet. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt das in der Regel ein Anwalt für Verkehrsrecht. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Typische Fehler beim Gutachten nach einem Unfall

Vor dem Gutachten reparieren lassen. Nach der Reparatur lässt sich der ursprüngliche Schaden kaum noch nachweisen. Wertminderung und Reparaturdauer sind dann schwer zu belegen.

Das Schadenmanagement der Versicherung ungeprüft annehmen. Wer am Telefon zustimmt, dass die gegnerische Versicherung Gutachter und Werkstatt bestimmt, gibt die Kontrolle über die Schadenshöhe aus der Hand. Sie dürfen das Angebot ablehnen.

Kleine Schäden unterschätzen. Ein Kratzer am Stoßfänger kann mit Schäden an Sensoren oder Trägern dahinter verbunden sein. Ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag angemessen ist, hängt davon ab, wie der Schaden für Sie als Laien bei der Beauftragung aussah.

Vorschäden verschweigen. Bekannte Vorschäden gehören ins Gutachten. Werden sie verschwiegen, kann die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, weil die Gutachterkosten zum Schaden gehören. Ausnahmen sind Bagatellschäden unter rund 750 Euro und eine Mitschuld, die die Erstattung anteilig kürzt.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst. Das Angebot der Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, können Sie ablehnen.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachter?

Als Bagatellgrenze gelten heute meist 750 bis 1.000 Euro. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Es kommt darauf an, wie hoch Sie den Schaden bei der Beauftragung vernünftigerweise einschätzen durften.

Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die Besichtigung selbst dauert in der Regel nicht lange. Das schriftliche Gutachten liegt meist wenige Tage danach vor.

Muss ich zuerst die Versicherung fragen, bevor ich einen Gutachter beauftrage?

Nein. Eine Zustimmung der gegnerischen Versicherung ist nicht erforderlich. Sinnvoll ist es, die Versicherung über den Schaden zu informieren und das Gutachten anschließend vorzulegen.

Wer zahlt den Gutachter bei Teilschuld?

Die gegnerische Versicherung erstattet die Gutachterkosten nur im Umfang ihrer Haftungsquote. Den Rest der Kosten tragen Sie selbst.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten richten sich meist nach der Schadenshöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall über der Bagatellgrenze werden sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.