Schmerzensgeld nach Unfall: Anspruch, Höhe und Ablauf

Wer bei einem unverschuldeten Unfall verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundlage ist § 253 Abs. 2 BGB, gezahlt wird es von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Eine feste Summe gibt es nicht: Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung und nach ihren Folgen, und sie orientiert sich an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen. Entscheidend für die Durchsetzung ist eine lückenlose ärztliche Dokumentation ab dem Unfalltag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Einschränkungen und seelische Belastung (§ 253 Abs. 2 BGB).
  • Der Anspruch richtet sich direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers (§ 115 VVG).
  • Feste Beträge gibt es nicht. Maßstab sind Urteilssammlungen, die sogenannten Schmerzensgeldtabellen.
  • Gehen Sie noch am Unfalltag zum Arzt, auch bei leichten Beschwerden.
  • Neben dem Schmerzensgeld können Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden hinzukommen.
  • Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.

Rechtsgrundlage: wann Schmerzensgeld gezahlt wird

Nach § 253 Abs. 2 BGB kann bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit auch für den Schaden, der kein Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden. Für Verkehrsunfälle ergänzt § 11 StVG, dass dieser Anspruch auch im Rahmen der Halterhaftung besteht. Das bedeutet: Der Anspruch hängt nicht davon ab, dass dem Verursacher ein Verschulden nachgewiesen wird.

Schmerzensgeld erfüllt zwei Aufgaben. Es soll die erlittenen Schmerzen und Einschränkungen ausgleichen und dem Verletzten eine Genugtuung verschaffen. Ganz geringfügige Beeinträchtigungen, die nach kurzer Zeit folgenlos abklingen, lösen nach der Rechtsprechung oft keinen Anspruch aus.

Auch Mitfahrer haben einen Anspruch. Insassen können ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs richten, in dem sie saßen, oder gegen die des Unfallgegners, je nachdem, wer den Unfall verursacht hat.

Wie sich die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst

Die Höhe legt am Ende die Versicherung im Vergleich oder ein Gericht fest. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt:

KriteriumWas dabei zählt
Art der Verletzungetwa Prellung, Bruch, Verletzung der Halswirbelsäule, innere Verletzungen
Schwere und Behandlungambulante oder stationäre Behandlung, Operationen, Reha
DauerZeit der Arbeitsunfähigkeit und der Beschwerden
Dauerfolgenbleibende Schäden, Narben, eingeschränkte Beweglichkeit
Persönliche FolgenEinschränkungen in Beruf, Familie und Freizeit, seelische Belastung
Verhalten des Schädigersetwa Trunkenheit am Steuer oder schleppende Regulierung

Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen. Das sind keine gesetzlichen Tabellen, sondern Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, in denen ähnliche Verletzungen und die zugesprochenen Beträge aufgeführt sind. Sie zeigen eine Größenordnung, ersetzen aber keine Bewertung des eigenen Falls. Seriöse Angaben zur Höhe lassen sich deshalb erst machen, wenn Diagnose, Behandlungsverlauf und mögliche Dauerfolgen feststehen.

Ärztliche Dokumentation ab dem Unfalltag

Ohne ärztlichen Nachweis lässt sich ein Schmerzensgeldanspruch kaum durchsetzen. Versicherungen bestreiten häufig, dass Beschwerden auf den Unfall zurückgehen, vor allem wenn zwischen Unfall und erstem Arztbesuch mehrere Tage liegen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Lassen Sie sich noch am Unfalltag untersuchen, auch wenn Sie sich zunächst gesund fühlen.
  • Schildern Sie dem Arzt alle Beschwerden und nennen Sie den Unfall als Ursache.
  • Bewahren Sie Atteste, Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rechnungen auf.
  • Führen Sie ein kurzes Beschwerdetagebuch mit Datum, Schmerzen und Einschränkungen im Alltag.
  • Nehmen Sie Folgetermine wahr, damit der Verlauf dokumentiert ist.

Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, ist ein Durchgangsarzt der richtige Ansprechpartner, weil dann auch die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Mehr dazu im Beitrag Wegeunfall.

Besonders häufig sind nach Auffahrunfällen Verletzungen der Halswirbelsäule. Beschwerden treten dabei oft erst Stunden später auf. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Schleudertrauma nach Unfall.

Weitere Ansprüche bei Personenschaden

Schmerzensgeld deckt nur den immateriellen Schaden. Daneben können Ihnen weitere Positionen zustehen:

PositionWas dahintersteckt
VerdienstausfallEinkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit, soweit nicht der Arbeitgeber Lohn fortzahlt
HeilbehandlungskostenZuzahlungen, Medikamente, Therapien, soweit nicht die Krankenkasse zahlt
Haushaltsführungsschadenwenn Sie verletzungsbedingt den Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen können
Vermehrte Bedürfnisseetwa Hilfsmittel oder dauerhafte Pflege
FahrtkostenFahrten zu Ärzten und Therapien

Leistungen von Krankenkasse oder Arbeitgeber gehen dabei teilweise auf diese über, die sich das Geld dann ihrerseits bei der gegnerischen Versicherung zurückholen. Wie Sach- und Personenschaden zusammen reguliert werden, erklärt der Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall.

Ablauf: so wird Schmerzensgeld geltend gemacht

1. Unfall und Verletzungen dokumentieren. Neben Attesten gehören Unfallbericht, Fotos und gegebenenfalls das Aktenzeichen der Polizei zu den Unterlagen.

2. Ansprüche anmelden. Die Ansprüche werden bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers angemeldet. Häufig wird zunächst ein Vorschuss gefordert, solange die Behandlung noch läuft.

3. Abschluss nach Ende der Behandlung. Die endgültige Höhe lässt sich meist erst bewerten, wenn feststeht, ob Dauerfolgen bleiben.

4. Vorsicht bei Abfindungen. Bietet die Versicherung eine Abfindung an, mit der alle Ansprüche erledigt sein sollen, sind spätere Folgen in der Regel nicht mehr abgedeckt. Ein Vorbehalt für Zukunftsschäden kann das verhindern.

Bei Personenschäden ist die Durchsetzung meist aufwendiger als beim reinen Blechschaden. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk. Wer die Anwaltskosten trägt, steht im Beitrag Anwalt nach Unfall. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt sie in der Regel die gegnerische Versicherung, bei einer Mitschuld nur anteilig.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Mitschuld und Verjährung

Trifft Sie eine Mitschuld, wird auch das Schmerzensgeld anteilig gekürzt (§ 254 BGB, § 9 StVG). Das gilt ebenso, wenn Verletzungen schwerer ausfallen, weil kein Sicherheitsgurt angelegt war.

Schmerzensgeldansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie von Schaden und Schädiger wissen (§§ 195, 199 BGB). Meldet sich die Versicherung nach der Anmeldung nicht oder verhandelt sie, ist die Verjährung gehemmt (§ 115 Abs. 2 VVG, § 203 BGB).

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich nach einem Unfall?

Das hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind Art, Schwere und Dauer der Verletzung, Dauerfolgen und Einschränkungen im Alltag. Als Orientierung dienen Urteilssammlungen zu vergleichbaren Verletzungen.

Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?

Eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, in der Verletzungen und die dafür zugesprochenen Beträge aufgelistet sind. Sie ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Orientierungshilfe für Versicherungen, Anwälte und Gerichte.

Gibt es Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma?

Ja, wenn die Verletzung ärztlich nachgewiesen ist und auf den Unfall zurückgeht. Wichtig ist ein Arztbesuch noch am Unfalltag, weil Versicherungen den Zusammenhang sonst häufig bestreiten.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie können Ihren Anspruch direkt gegen diese Versicherung richten.

Bekomme ich Schmerzensgeld auch als Beifahrer?

Ja. Beifahrer und andere Insassen haben einen eigenen Anspruch, auch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, in dem sie mitgefahren sind.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.

Sollte ich eine Abfindung der Versicherung annehmen?

Prüfen Sie vorher, ob noch Spätfolgen möglich sind. Mit einer Abfindung ohne Vorbehalt sind spätere Ansprüche in der Regel ausgeschlossen. Lassen Sie das Angebot im Zweifel von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.