Anwalt nach unverschuldetem Unfall: wer zahlt?

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kosten für Ihren Anwalt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den sie nach § 249 BGB ersetzen muss. Trifft Sie eine Mitschuld, wird dieser Anspruch anteilig gekürzt, den Rest trägt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder Sie selbst. Sie dürfen den Anwalt frei wählen, die gegnerische Versicherung hat darauf keinen Einfluss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem unverschuldeten Unfall sind Anwaltskosten Teil des Schadens und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet.
  • Bei einer Mitschuld zahlt die Versicherung die Anwaltskosten nur anteilig.
  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt den Teil, den die Gegenseite nicht trägt.
  • Sinnvoll ist ein Anwalt vor allem bei Personenschaden, Streit über die Schuld, Kürzungen durch die Versicherung und Totalschaden.
  • Sie wählen den Anwalt selbst. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Wer zahlt den Anwalt nach einem Unfall

Nach § 249 BGB muss der Schädiger Sie so stellen, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Dazu gehören auch die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden durchzusetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH darf ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall in der Regel von Anfang an einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten sind dann eine eigene Schadensposition, die die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem Gegenstandswert, also nach der Summe, die die Versicherung tatsächlich zahlt. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt zwischen Kanzlei und Versicherung.

Wie sich die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall und bei einer Mitschuld verteilen:

SituationWer zahlt die Anwaltskosten
Unverschuldeter Unfall, Haftung klarin der Regel vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung
Mitschuld, etwa Haftungsquote 70 zu 30Gegnerische Versicherung zahlt nach dem Wert des berechtigten Anspruchs, den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung
Allein verschuldeter Unfallkeine Erstattung durch einen Gegner, Kosten tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung
Bagatellschaden unter der BagatellgrenzeAnwaltskosten werden in der Regel erstattet, bei sehr einfachen Fällen kann die Versicherung die Erforderlichkeit bestreiten

Wie eine Mitschuld alle Positionen kürzt, steht im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall.

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Bei einem einfachen Blechschaden mit klarer Haftung regulieren manche Geschädigte selbst. In vielen Fällen ist ein Anwalt für Verkehrsrecht aber hilfreich, weil die gegnerische Versicherung die Interessen des Verursachers vertritt, nicht Ihre.

Personenschaden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind schwer zu beziffern. Die Versicherung prüft hier besonders genau. Hintergründe stehen im Beitrag Schmerzensgeld nach Unfall.

Streit über die Schuld. Bestreitet der Unfallgegner den Hergang oder behauptet die Versicherung eine Mithaftung, geht es um die Haftungsquote. Hier entscheiden Beweise wie Fotos, Zeugen und das Schadensbild.

Kürzungen durch die Versicherung. Kürzt die Versicherung Reparaturkosten, Stundensätze, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten, kann der Anwalt die Kürzung prüfen und nachfordern.

Totalschaden. Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130-Prozent-Regel bieten viel Spielraum für Streit. Ein Fehler bei der Abrechnung lässt sich später oft nicht mehr korrigieren.

Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung. Ruft die Versicherung des Gegners an und bietet Werkstatt, eigenen Sachverständigen und Abwicklung aus einer Hand an, müssen Sie das nicht annehmen. Ein Anwalt übernimmt dann die Kommunikation.

Freie Anwaltswahl

Sie entscheiden selbst, welchen Anwalt Sie beauftragen (§ 3 Abs. 3 BRAO). Das gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Ansprechpartner empfiehlt. Für Unfälle bieten sich Kanzleien mit Schwerpunkt Verkehrsrecht an. Den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verleiht die Rechtsanwaltskammer nach dem Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrung.

Team Unfallhilfe leistet keine Rechtsberatung. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk. Die rechtliche Beratung und die Vertretung gegenüber der Versicherung übernimmt die Kanzlei.

Anwalt und Kfz-Sachverständiger: wer macht was

Anwalt und Kfz-Sachverständiger haben unterschiedliche Aufgaben. Der Sachverständige ermittelt den Schaden technisch und wirtschaftlich: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer. Das Gutachten ist unabhängig und bildet die Grundlage der Forderung. Der Anwalt meldet die Ansprüche auf dieser Grundlage bei der Versicherung an, verhandelt und klagt im Streitfall.

Die Kosten des Gutachtens trägt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls in der Regel die gegnerische Versicherung, außer bei Bagatellschäden und anteilig gekürzt bei einer Mitschuld. Mehr dazu im Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Verkehrsrechtsschutz: wann er gebraucht wird

Bei einem klar unverschuldeten Unfall wird eine Rechtsschutzversicherung oft nicht benötigt, weil der Gegner die Anwaltskosten trägt. Wichtig wird sie, wenn eine Mitschuld im Raum steht, wenn ein Rechtsstreit über die Schuld vor Gericht geht oder wenn gegen Sie ein Bußgeld- oder Strafverfahren läuft. Dann deckt sie den Teil der Anwalts- und Gerichtskosten, den Ihnen niemand erstattet. Was die Versicherung leistet und worauf Sie beim Abschluss achten, steht im Beitrag Verkehrsrechtsschutz.

Ohne Rechtsschutz können Sie sich vorab nach den Kosten einer Erstberatung erkundigen. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne gesonderte Vereinbarung auf 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 RVG).

Ablauf der Beauftragung

Nach der Beauftragung erhält die Kanzlei eine Vollmacht. Sie zeigt der gegnerischen Versicherung an, dass sie Sie vertritt, und meldet die Ansprüche schriftlich an. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation mit der Versicherung über die Kanzlei. Sie selbst müssen keine Fragebögen der Versicherung ausfüllen oder Telefonate mit dem Schadenmanagement führen. Zahlt die Versicherung nicht vollständig, entscheidet der Anwalt mit Ihnen, ob nachverhandelt oder geklagt wird.

Diese Unterlagen braucht der Anwalt

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Anwalt die Ansprüche anmelden:

  • Unfallbericht oder Europäischer Unfallbericht, Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung
  • Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen
  • Aktenzeichen der Polizei, falls sie vor Ort war
  • Gutachten des Kfz-Sachverständigen
  • bei Verletzungen: Atteste, Befunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Belege über weitere Kosten wie Abschleppen oder Mietwagen

Häufige Fragen

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den sie nach § 249 BGB ersetzen muss.

Was passiert mit den Anwaltskosten bei einer Mitschuld?

Die gegnerische Versicherung zahlt nur nach dem Wert des berechtigten Anspruchs. Den Rest tragen Sie selbst oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für den Unfallanwalt?

Bei einem klar unverschuldeten Unfall meist nicht, weil der Gegner die Kosten trägt. Bei Mitschuld, Streit über die Schuld oder einem Bußgeldverfahren deckt sie die Kosten, die niemand erstattet.

Darf die gegnerische Versicherung mir einen Anwalt vorschreiben?

Nein. Sie wählen Ihren Anwalt frei. Auch ein Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht annehmen.

Ab wann lohnt sich ein Anwalt nach einem Unfall?

Vor allem bei Personenschaden, Streit über die Schuld, Kürzungen durch die Versicherung und Totalschaden. Bei klarer Haftung entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten.

Berät Team Unfallhilfe rechtlich?

Nein. Team Unfallhilfe vermittelt unabhängige Kfz-Sachverständige. Für rechtliche Fragen vermitteln wir Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.