Verkehrsrechtsschutz: wann er nach einem Unfall hilft

Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, die Ihnen nach einem Unfall niemand sonst erstattet. Bei einem klar unverschuldeten Unfall wird er meist nicht gebraucht, weil die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihre Anwaltskosten in der Regel als Teil des Schadens zahlt. Wichtig wird er bei einer Mitschuld, bei Streit über den Unfallhergang und wenn gegen Sie ein Bußgeld- oder Strafverfahren läuft. Er hilft nur bei Streitfällen, die nach Vertragsbeginn und gegebenenfalls nach Ablauf einer Wartezeit entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Anwalt in der Regel ohnehin, ein Rechtsschutz ist dafür meist nicht nötig.
  • Bei Mitschuld deckt der Verkehrsrechtsschutz den Teil der Anwaltskosten, den die Gegenseite nicht erstattet.
  • Bei Bußgeld- und Strafverfahren nach einem Unfall trägt er die Kosten der Verteidigung, bei Vorsatz in der Regel nicht.
  • Für manche Leistungsarten gilt eine Wartezeit, die Selbstbeteiligung zahlen Sie je Rechtsschutzfall selbst.
  • Ein Abschluss nach dem Unfall hilft für diesen Unfall nicht mehr.

Was ein Verkehrsrechtsschutz ist

Der Verkehrsrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr abdeckt. Er kann einzeln abgeschlossen werden oder Teil eines Pakets mit Privat- und Berufsrechtsschutz sein. Je nach Vertrag sind Sie als Fahrer, Halter, Mitfahrer, Radfahrer oder Fußgänger versichert, oft auch Angehörige im selben Haushalt.

Üblich sind zwei Formen. Der fahrzeugbezogene Verkehrsrechtsschutz schützt ein bestimmtes Fahrzeug und dessen berechtigte Fahrer. Der Fahrer-Rechtsschutz schützt eine Person, egal mit welchem Fahrzeug sie unterwegs ist, auch mit einem Mietwagen oder Dienstwagen. Welche Form passt, hängt davon ab, ob Sie vor allem ein eigenes Auto fahren oder häufig wechselnde Fahrzeuge nutzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den Verkehrsrechtsschutz nicht. Sie wehrt unberechtigte Forderungen des Unfallgegners gegen Sie ab, setzt aber Ihre eigenen Ansprüche nicht durch. Dafür brauchen Sie einen eigenen Anwalt.

Welche Leistungen typisch sind

Was genau versichert ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Diese Bereiche gehören in den meisten Tarifen dazu:

LeistungsbereichBeispiel nach einem Unfall
Schadenersatz-RechtsschutzDurchsetzung von Reparaturkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner
Verkehrs-Straf-RechtsschutzVerteidigung bei Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzVerteidigung gegen Bußgeld und Punkte nach einem Vorfahrtsverstoß
Verwaltungs-Rechtsschutz in VerkehrssachenStreit mit der Führerscheinbehörde
Vertrags-RechtsschutzStreit mit einer Werkstatt über die Reparatur oder mit dem Verkäufer eines Fahrzeugs

Übernommen werden in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichtskosten, Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger und Zeugen sowie die Kosten der Gegenseite, wenn Sie diese nach einem verlorenen Verfahren tragen müssen. Den Anwalt wählen Sie frei (§ 127 VVG). Vor der Beauftragung holt der Anwalt oder der Versicherte in der Regel eine Deckungszusage der Versicherung ein.

Wann Sie ihn nach einem Unfall brauchen

Unverschuldeter Unfall. Haftet der Gegner allein, gehören Ihre Anwaltskosten zum Schaden, den seine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 249 BGB ersetzt. Der Rechtsschutz wird dann meist nicht in Anspruch genommen. Wie das im Einzelnen abläuft, erklärt der Beitrag Anwalt nach Unfall.

Mitschuld. Steht eine Haftungsquote im Raum, erstattet die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten nur nach dem Wert des berechtigten Anspruchs. Den Rest tragen Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Wie eine Mitschuld alle Positionen kürzt, steht im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall.

Streit über den Hergang. Bestreitet der Unfallgegner seine Schuld oder lehnt die Versicherung die Zahlung ab, kann ein Gerichtsverfahren nötig werden. Verlieren Sie den Prozess ganz oder teilweise, tragen Sie anteilig Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Dieses Risiko deckt der Rechtsschutz. Was Sie tun können, wenn die Versicherung blockiert, steht im Beitrag Versicherung zahlt nicht.

Bußgeld- und Strafverfahren. Nach einem Unfall mit Verletzten ermittelt häufig die Staatsanwaltschaft, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Kosten der Verteidigung erstattet Ihnen kein Unfallgegner. Hier ist der Verkehrsrechtsschutz oft die einzige Kostenquelle.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Wartezeit, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse

Wartezeit. Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, meist drei Monate ab Vertragsbeginn. Sie gilt in der Regel für vertragliche Streitigkeiten, etwa mit einer Werkstatt. Für Schadenersatzansprüche nach einem Unfall sowie für Straf- und Bußgeldverfahren gilt häufig keine Wartezeit.

Vorvertraglichkeit. Ein Rechtsschutzfall, der vor Vertragsbeginn eingetreten ist, ist nicht versichert. Wer erst nach dem Unfall einen Vertrag abschließt, bekommt für diesen Unfall keine Leistung.

Selbstbeteiligung. Viele Verträge enthalten eine Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall. Sie zahlen diesen Betrag selbst, die Versicherung übernimmt die Kosten darüber. Bei einem klar unverschuldeten Unfall fällt die Selbstbeteiligung meist nicht an, weil die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten trägt und der Rechtsschutz gar nicht beansprucht wird.

Ausschlüsse. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten besteht in der Regel kein Schutz. Wird ein Versicherter wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt, kann die Versicherung bereits gezahlte Verteidigungskosten zurückfordern. Weitere Ausschlüsse, etwa beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit einem nicht versicherten Fahrzeug, regeln die jeweiligen Bedingungen.

Was ein Verkehrsrechtsschutz kostet

Die Kosten hängen vom Tarif ab: vom versicherten Personenkreis, von der Anzahl der Fahrzeuge, von der Höhe der Selbstbeteiligung und davon, ob der Verkehrsrechtsschutz allein oder im Paket abgeschlossen wird. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Beim Vergleich lohnt der Blick auf die Deckungssumme, auf die Wartezeiten und darauf, ob Fahrer-Rechtsschutz oder fahrzeugbezogener Schutz vereinbart ist.

Für die Frage, ob sich ein Vertrag lohnt, hilft eine nüchterne Abwägung: Wer viel fährt, ein Fahrzeug beruflich nutzt oder bereits einmal in ein Bußgeldverfahren verwickelt war, trägt ein höheres Kostenrisiko. Wer vor allem die Regulierung nach einem unverschuldeten Unfall absichern möchte, ist auch ohne Rechtsschutz in der Regel abgesichert, solange die Haftung klar ist und keine Bagatellgrenze oder Mitschuld eine Rolle spielt.

Rechtsschutz und Kfz-Sachverständiger

Den Schaden am Fahrzeug ermittelt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kosten des Gutachtens in der Regel die gegnerische Versicherung, mit Ausnahmen bei Bagatellschäden und anteilig gekürzt bei einer Mitschuld. Mehr dazu im Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall. Das Gutachten ist für den Anwalt die Grundlage, um Ihre Ansprüche zu beziffern.

Team Unfallhilfe leistet keine Rechtsberatung. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Häufige Fragen

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall eine Rechtsschutzversicherung?

Meist nicht. Bei klarer Haftung zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihre Anwaltskosten in der Regel als Teil des Schadens. Der Rechtsschutz wird erst bei Mitschuld, Streit oder einem Verfahren gegen Sie wichtig.

Kann ich einen Verkehrsrechtsschutz nach dem Unfall abschließen?

Für diesen Unfall nicht. Versichert sind nur Rechtsschutzfälle, die nach Vertragsbeginn eintreten. Ein späterer Abschluss schützt nur für künftige Fälle.

Gilt beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit?

Viele Tarife haben eine Wartezeit von meist drei Monaten, vor allem für vertragliche Streitigkeiten. Für Schadenersatz nach einem Unfall sowie für Straf- und Bußgeldverfahren gilt häufig keine Wartezeit. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Zahlt der Verkehrsrechtsschutz bei einem Bußgeld wegen des Unfalls?

In der Regel ja, sofern Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vereinbart ist. Er übernimmt die Kosten der Verteidigung, nicht aber das Bußgeld selbst.

Darf ich meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja. Nach § 127 VVG haben Sie freie Anwaltswahl. Die Versicherung darf Ihnen einen Anwalt empfehlen, aber nicht vorschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrer-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz?

Der Fahrzeug-Rechtsschutz schützt ein bestimmtes Fahrzeug und seine Fahrer. Der Fahrer-Rechtsschutz schützt eine bestimmte Person in jedem Fahrzeug, das sie fährt.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.