Bei einem Unfall mit einem Lkw gelten dieselben Haftungsregeln wie bei jedem anderen Verkehrsunfall: Wer gegen eine Verkehrsregel verstößt, haftet in der Regel für den Schaden. Der Lkw bringt aber wegen seiner Größe und Masse eine höhere Betriebsgefahr mit, die bei ungeklärtem Hergang stärker ins Gewicht fallen kann. Der tote Winkel entlastet den Lkw-Fahrer nicht, er muss sich vor jedem Spurwechsel und Abbiegen besonders sorgfältig vergewissern. Ist der Lkw im Ausland zugelassen, regulieren Sie den Schaden trotzdem in Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lkw hat wegen Gewicht und Abmessungen eine höhere Betriebsgefahr als ein Pkw (§ 7, § 17 StVG).
- Der tote Winkel ist keine Entschuldigung: Beim Spurwechsel und Abbiegen muss der Lkw-Fahrer eine Gefährdung anderer ausschließen.
- Lkw über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. 6 StVO).
- Neu zugelassene Lkw und Busse müssen in der EU mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein.
- Bei ausländischen Lkw helfen der Zentralruf der Autoversicherer und das Deutsche Büro Grüne Karte bei der Regulierung.
Höhere Betriebsgefahr des Lkw
Jeder Halter haftet für die Gefahr, die vom Betrieb seines Fahrzeugs ausgeht, auch ohne eigenes Verschulden (§ 7 StVG). Bei zwei beteiligten Fahrzeugen werden die Verursachungsbeiträge nach § 17 StVG abgewogen. Ein Lkw hat einen längeren Bremsweg, ist schwerer zu manövrieren und richtet bei einem Zusammenstoß größere Schäden an. Gerichte bewerten seine Betriebsgefahr deshalb in der Regel höher als die eines Pkw.
Das wirkt sich vor allem dann aus, wenn keinem Beteiligten ein Verstoß nachgewiesen werden kann. Statt einer Teilung zu gleichen Teilen kann dann eine Quote zulasten des Lkw herauskommen. Begeht dagegen der Pkw-Fahrer einen klaren Verstoß, etwa durch Auffahren auf einen bremsenden Lkw, haftet er trotz der höheren Betriebsgefahr des Lkw in der Regel allein. Wie Gerichte die Beiträge abwägen, erklärt der Beitrag Haftungsquote beim Unfall.
Toter Winkel und Abbiegeassistent
Lkw haben große tote Winkel, besonders rechts neben dem Führerhaus und direkt vor der Front. Ein Pkw, ein Motorrad oder ein Radfahrer kann dort vollständig verschwinden. Lkw sind deshalb mit zusätzlichen Spiegeln ausgestattet, etwa einem Weitwinkelspiegel, einem Rampenspiegel für den Bereich neben der Beifahrertür und einem Frontspiegel.
Rechtlich ändert der tote Winkel nichts an den Pflichten des Lkw-Fahrers. Beim Spurwechsel muss er eine Gefährdung anderer ausschließen (§ 7 Abs. 5 StVO), beim Abbiegen muss er auf Rad- und Fußverkehr achten und ihn durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO). Kommt es dabei zum Unfall, spricht der Anscheinsbeweis in der Regel gegen ihn. Wo der tote Winkel genau liegt und wie Sie sich als Pkw-Fahrer neben einem Lkw verhalten, steht im Beitrag Toter Winkel.
Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Lkw und Busse in der EU einen Abbiegeassistenten haben, der Radfahrer und Fußgänger im Bereich rechts neben dem Fahrzeug erkennt und warnt. Ältere Fahrzeuge dürfen ohne Assistenten weiterfahren. Ein vorhandener Assistent entlastet den Fahrer nicht, der Schulterblick und der Blick in die Spiegel bleiben Pflicht. Besonders gefährdet beim Rechtsabbiegen sind Radfahrer, mehr dazu im Beitrag Unfall mit Fahrradfahrern.
Typische Unfälle mit Lkw
| Unfallart | Rechtsgrundlage | Typische Haftung |
|---|---|---|
| Lkw wechselt die Spur, Pkw im toten Winkel | § 7 Abs. 5 StVO | Lkw in der Regel allein |
| Lkw biegt rechts ab, Radfahrer fährt geradeaus | § 9 Abs. 3 und Abs. 6 StVO | Lkw in der Regel allein, Mithaftung des Radfahrers nur bei eigenem Verstoß |
| Pkw fährt auf Lkw auf, etwa am Stauende | § 4 Abs. 1 StVO | Auffahrender in der Regel allein |
| Lkw fährt auf Pkw auf | § 4 Abs. 1 StVO | Lkw in der Regel allein |
| Lkw verliert Ladung | § 22 StVO | Lkw in der Regel allein |
| Rangieren oder Rückwärtsfahren | § 9 Abs. 5 StVO | Rückwärtsfahrer in der Regel allein |
Beim Auffahren gilt auch gegenüber einem Lkw der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Einzelheiten und Ausnahmen erklärt der Beitrag Auffahrunfall. Herabfallende Ladung oder Teile wie Reifenstücke sind nach § 22 StVO Sache des Lkw-Fahrers, er muss die Ladung so sichern, dass sie auch bei Vollbremsung und Ausweichbewegungen nicht verrutscht oder herabfällt.
Lkw sind in der Regel mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, der Geschwindigkeit und Fahrzeiten aufzeichnet. Diese Daten können bei Streit über den Hergang als Beweis dienen.
Ausländischer Lkw: Zentralruf und Grüne Karte
Viele Lkw auf deutschen Straßen sind im Ausland zugelassen. Das ändert nichts an Ihren Ansprüchen: Für einen Unfall in Deutschland gilt deutsches Recht, und Sie regulieren den Schaden in Deutschland.
Zentralruf der Autoversicherer. Über den Zentralruf erfahren Sie anhand des Kennzeichens, welche Versicherung zuständig ist und wer sie in Deutschland vertritt. Notieren Sie dafür das Kennzeichen von Zugmaschine und Anhänger sowie das Zulassungsland. Wie die Abfrage funktioniert, steht im Beitrag Versicherung des Unfallgegners herausfinden.
Deutsches Büro Grüne Karte. Für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte die Regulierung oder beauftragt dafür einen Schadenregulierer in Deutschland. Fahrzeuge aus der EU und einigen weiteren Ländern brauchen dafür keine Grüne Karte, das Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis. Fahrzeuge aus anderen Ländern müssen die Grüne Karte mitführen. Lassen Sie sich die Karte zeigen oder fotografieren Sie sie, wenn der Fahrer sie vorlegt.
Beweise sichern. Fotografieren Sie Kennzeichen, Fahrzeug, Firmenaufschrift und Ausweis des Fahrers, soweit er einverstanden ist. Bei sprachlichen Schwierigkeiten oder Streit über den Hergang sollten Sie die Polizei rufen.
Ansprüche nach einem Lkw-Unfall
Ist der Lkw-Fahrer schuld, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw Ihren Schaden: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld. Halter ist oft eine Spedition oder ein Leasinggeber, Ihr Anspruch richtet sich aber direkt gegen die Versicherung (§ 115 VVG).
Wegen der großen Masse eines Lkw sind die Schäden am Pkw oft erheblich, und ein wirtschaftlicher Totalschaden ist häufig. Grundlage für die Bezifferung ist das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung, mit Ausnahmen bei Bagatellschäden und anteilig gekürzt bei einer Mitschuld. Bei Streit über die Haftung vermitteln wir Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Häufige Fragen
Wer haftet bei einem Unfall mit einem Lkw?
Wer gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat, haftet in der Regel für den Schaden. Bei ungeklärtem Hergang fällt die höhere Betriebsgefahr des Lkw stärker ins Gewicht als die eines Pkw.
Entlastet der tote Winkel den Lkw-Fahrer?
Nein. Er muss sich vor dem Spurwechsel und dem Abbiegen so vergewissern, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Kommt es trotzdem zum Unfall, spricht der Anscheinsbeweis in der Regel gegen ihn.
Ist ein Abbiegeassistent für Lkw Pflicht?
Für neu zugelassene Lkw und Busse in der EU ja. Ältere Fahrzeuge dürfen ohne Assistenten weiterfahren. Die Sorgfaltspflichten des Fahrers bleiben in beiden Fällen gleich.
Wer zahlt, wenn der Lkw im Ausland zugelassen ist?
Die Versicherung des Lkw, vertreten durch einen Schadenregulierer in Deutschland. Das Deutsche Büro Grüne Karte vermittelt den Ansprechpartner, über den Zentralruf der Autoversicherer erfahren Sie die Zuständigkeit.
Was gilt, wenn ein Lkw Ladung verliert?
Der Lkw-Fahrer muss die Ladung nach § 22 StVO sicher verstauen. Beschädigt herabfallende Ladung Ihr Fahrzeug, haftet in der Regel die Versicherung des Lkw.
Muss ich bei einem Lkw-Unfall die Polizei rufen?
Bei Verletzten in jedem Fall. Bei reinem Sachschaden ist es sinnvoll, wenn der Lkw im Ausland zugelassen ist, wenn Sprachprobleme bestehen oder der Hergang strittig ist.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.