Beweise sichern Sie in den ersten Minuten nach dem Unfall, solange die Fahrzeuge noch in ihrer Endstellung stehen. Entscheidend sind Fotos der Unfallstelle, die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen und ein gemeinsam unterschriebener Unfallbericht. Dashcam-Aufnahmen kann ein Gericht verwerten, auch wenn die Aufzeichnung selbst gegen den Datenschutz verstößt. Was nach dem Abschleppen nicht dokumentiert ist, lässt sich später kaum noch rekonstruieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Fotografieren die Unfallstelle sichern. Die eigene Sicherheit geht vor.
- Erst Übersicht, dann Endstellung, dann Details: Diese Reihenfolge braucht später jeder Sachverständige.
- Unbeteiligte Zeugen sind die wertvollsten Beweise. Name und Telefonnummer genügen.
- Dashcam-Aufnahmen sind im Zivilprozess verwertbar (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17).
- Das Fahrzeug erst reparieren lassen, wenn der Schaden begutachtet ist.
Warum die ersten Minuten entscheiden
Nach einem Unfall muss der Geschädigte beweisen, wie es dazu kam und welcher Schaden entstanden ist. Die Haftungsquote, also die Frage, wer welchen Anteil trägt, hängt oft an Details: an der Endstellung der Fahrzeuge, an Bremsspuren, an der Lage der Splitter. Diese Spuren verschwinden, sobald die Fahrzeuge bewegt werden oder es regnet.
Ein Kfz-Sachverständiger kann aus Fotos der Unfallstelle später Anstoßwinkel und Kollisionsgeschwindigkeit ableiten. Ohne diese Fotos bleibt ihm nur das Schadensbild am Fahrzeug.
Fotos: was Sie in welcher Reihenfolge fotografieren
Fotografieren Sie lieber zu viel als zu wenig. Ein Smartphone speichert Datum, Uhrzeit und meist auch den Standort automatisch.
1. Übersicht aus mehreren Richtungen, aus etwa 10 bis 20 Metern Entfernung. Auf dem Bild sollen Fahrbahn, Kreuzung und Verkehrszeichen zu erkennen sein.
2. Endstellung beider Fahrzeuge zueinander und zur Fahrbahnmarkierung, bevor sie bewegt werden.
3. Schäden an jedem beteiligten Fahrzeug, jeweils aus zwei bis drei Metern und aus der Nähe. Auch die Schäden am gegnerischen Fahrzeug, denn sie passen zu Ihren oder eben nicht.
4. Spuren wie Bremsspuren, Splitterfeld, ausgelaufene Flüssigkeiten und Lackabrieb.
5. Umgebung mit Ampeln, Vorfahrtsschildern, Sichthindernissen, Baustellen und Fahrbahnzustand.
6. Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
| Typischer Fehler | Folge |
|---|---|
| Fahrzeuge vor dem Foto weggefahren | Endstellung nicht mehr belegbar |
| nur Nahaufnahmen | Schaden keinem Ort und keinem Fahrzeug zuzuordnen |
| gegnerisches Fahrzeug nicht fotografiert | Anstoßstelle nicht abgleichbar |
| Fotos nur nachts mit Blitz | Spuren und Verformungen schlecht erkennbar, bei Tageslicht nachfotografieren |
Zeugen: wer zählt und was Sie notieren
Unbeteiligte Zeugen, also Passanten, andere Autofahrer oder Anwohner, haben vor Gericht das größte Gewicht. Beifahrer gelten ebenfalls als Zeugen, ihre Aussage wird aber vorsichtiger gewürdigt.
Notieren Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer und, was der Zeuge gesehen hat, in seinen eigenen Worten. Niemand ist verpflichtet, an der Unfallstelle eine schriftliche Aussage zu unterschreiben. Fragen Sie nur nach den Kontaktdaten, wenn der Zeuge nicht warten kann. Die Aussage nimmt später die Polizei, die Versicherung oder ein Gericht auf.
Geben Sie die Zeugen auch der Polizei an, wenn sie vor Ort ist.
Dashcam: was erlaubt ist und was vor Gericht zählt
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden dürfen (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17). Das gilt selbst dann, wenn die Aufzeichnung gegen den Datenschutz verstößt. Das Gericht wägt im Einzelfall ab, und das Interesse an der Aufklärung eines Unfalls wiegt dabei in der Regel schwerer.
Für den Betrieb gilt nach der Datenschutz-Grundverordnung:
- Eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist unzulässig.
- Zulässig sind Geräte, die in einer Schleife kurz aufzeichnen und nur bei einem Ereignis, etwa einer Erschütterung, die Aufnahme dauerhaft speichern.
- Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden, etwa in sozialen Netzwerken.
Sichern Sie die Datei nach einem Unfall sofort auf einem zweiten Speicher, damit sie nicht überschrieben wird.
Gedächtnisprotokoll und Unfallbericht
Schreiben Sie noch am Unfalltag auf, was passiert ist: Fahrtrichtung, Geschwindigkeit, Ampelphase, was der andere Fahrer gesagt hat. Erinnerungen verändern sich schnell, ein Protokoll vom selben Tag ist glaubwürdiger.
Den Europäischen Unfallbericht füllen beide Beteiligten gemeinsam aus. Er ist kein Schuldanerkenntnis, hält aber die Fakten fest, denen beide zugestimmt haben.
Unterlagen für die Versicherung
Für die Schadensmeldung stellen Sie zusammen:
- Fotos der Unfallstelle und der Schäden
- Daten von Unfallgegner, Halter und Versicherung
- Kontaktdaten der Zeugen
- Unfallbericht und Gedächtnisprotokoll
- polizeiliches Aktenzeichen
- ärztliche Atteste bei Verletzungen
- Belege für Abschleppkosten und andere Auslagen
Wie und bis wann Sie den Schaden melden, steht im Beitrag Unfall melden.
Beweissicherung am Fahrzeug: das Gutachten
Fotos aus dem Smartphone zeigen den sichtbaren Schaden. Ein Kfz-Sachverständiger stellt auch verdeckte Schäden fest, etwa an Trägern, Haltern, Sensoren oder der Achsgeometrie, und dokumentiert sie für die Versicherung. Das Gutachten ist die wichtigste Beweisgrundlage für die Höhe Ihres Schadens.
Lassen Sie das Fahrzeug deshalb erst reparieren, wenn der Schaden begutachtet ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder kostenfrei unter 0800 730 830 0.
Häufige Fragen
Welche Fotos sollte ich nach einem Unfall machen?
Zuerst die Übersicht aus mehreren Richtungen, dann die Endstellung der Fahrzeuge, dann die Schäden an allen Fahrzeugen aus der Nähe, dazu Spuren, Verkehrszeichen und Kennzeichen.
Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht erlaubt?
Ja. Der BGH hat mit Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess verwertet werden dürfen, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzwidrig war. Das Gericht wägt im Einzelfall ab.
Darf ich eine Dashcam dauerhaft laufen lassen?
Eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Zulässig sind Geräte, die nur bei einem Ereignis die Aufnahme dauerhaft speichern.
Muss ein Zeuge eine Aussage an der Unfallstelle unterschreiben?
Nein. Name und Kontaktdaten genügen. Die Aussage nehmen später Polizei, Versicherung oder Gericht auf.
Was ist, wenn ich an der Unfallstelle keine Fotos gemacht habe?
Fotografieren Sie die Schäden am Fahrzeug so bald wie möglich und gehen Sie noch einmal zur Unfallstelle, um Spuren und Verkehrszeichen festzuhalten. Ein Sachverständiger kann aus dem Schadensbild Rückschlüsse auf den Hergang ziehen.
Darf ich das Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?
Davon ist abzuraten. Ist der Schaden repariert, kann niemand mehr feststellen, wie groß er war. Das schwächt Ihre Position gegenüber der Versicherung.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.