Europäischer Unfallbericht: so füllen Sie ihn richtig aus

Der Europäische Unfallbericht ist ein einheitliches Formular, auf dem beide Unfallbeteiligten den Hergang gemeinsam festhalten. Er hat in allen Ländern der EU den gleichen Aufbau, sodass jeder Beteiligte ihn in seiner eigenen Sprache ausfüllen kann. Die Unterschrift bestätigt nur die gemeinsamen Angaben und ist kein Schuldanerkenntnis. Am wichtigsten sind die Felder 12 (Umstände) und 13 (Skizze).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Formular für beide Beteiligten, mit Durchschlag. Jeder behält eine Ausfertigung.
  • Fahrzeug A ist blau, Fahrzeug B ist gelb markiert. Wer A und wer B ist, spielt keine Rolle.
  • Feld 12: nur ankreuzen, was zutrifft, und die Zahl der Kreuze eintragen.
  • Feld 14: keine Aussagen zur Schuld.
  • Nach dem Unterschreiben nichts mehr ändern.
  • Die Polizei ersetzt der Bericht nicht, wenn es Verletzte gibt oder die Schuld strittig ist.

Wann der Unfallbericht sinnvoll ist

Der Unfallbericht eignet sich für Unfälle mit Sachschaden, bei denen keine Polizei kommt, etwa für Parkrempler, Auffahrunfälle im Stau oder Schäden beim Rangieren. Er hält fest, was beide Beteiligte übereinstimmend sagen, solange alles frisch ist. Für die Versicherungen ist er eine anerkannte Grundlage für die Regulierung.

Gibt es Verletzte, Streit über den Hergang oder einen Verdacht auf Alkohol, rufen Sie die Polizei. Wann das nötig ist, steht im Beitrag Unfall melden.

Wo Sie das Formular bekommen

Die meisten Kfz-Versicherer schicken den Unfallbericht mit den Vertragsunterlagen. Er ist auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als PDF abrufbar und in vielen Versicherungs-Apps digital ausfüllbar. Legen Sie ein ausgedrucktes Exemplar mit einem Kugelschreiber ins Handschuhfach.

Die Felder im Überblick

Die Felder 1 bis 5 füllen Sie gemeinsam aus, die Felder 6 bis 15 jeder für sein eigenes Fahrzeug.

FeldInhaltHinweis
1Datum und Uhrzeitgenaue Uhrzeit, nicht schätzen
2UnfallortStraße, Hausnummer oder Kilometerangabe, Ort, Land
3Verletzteauch leicht Verletzte ankreuzen
4Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständenz. B. Zaun, Laterne, drittes Auto
5ZeugenName, Anschrift, Telefon; Beifahrer kennzeichnen
6VersicherungsnehmerHalter laut Versicherungsvertrag
7FahrzeugMarke, Typ, Kennzeichen, Anhänger
8VersicherungName, Versicherungsnummer, Grüne Karte bei ausländischen Fahrzeugen
9FahrerName, Anschrift, Führerschein
10Erster Anstoßpunktmit Pfeil auf der Fahrzeugskizze markieren
11Sichtbare Schädenkurz beschreiben
12Umstände17 Kästchen, nur Zutreffendes ankreuzen, Anzahl eintragen
13SkizzeStraßenverlauf, Fahrtrichtungen, Positionen, Verkehrszeichen
14Bemerkungeneigene Sicht, sachlich und ohne Schuldaussage
15Unterschriftenbeide Fahrer

Feld 12: die Umstände ankreuzen

Feld 12 ist das Kernstück. Es enthält 17 typische Situationen, etwa "parkte", "fuhr rückwärts", "wechselte die Fahrspur", "fuhr auf", "beachtete ein Vorfahrtszeichen nicht". Jeder Fahrer kreuzt nur an, was für sein eigenes Fahrzeug zutrifft.

Unter dem Feld tragen Sie ein, wie viele Kästchen Sie angekreuzt haben. Damit kann später niemand ein Kreuz hinzufügen. Kreuzen Sie nichts an, was Sie nicht sicher wissen.

Feld 13: die Skizze

Die Skizze zeigt den Straßenverlauf, die Fahrspuren, die Fahrtrichtungen beider Fahrzeuge mit Pfeilen, ihre Position im Moment des Zusammenstoßes und die Verkehrszeichen oder Ampeln. Beschriften Sie die Fahrzeuge mit A und B und tragen Sie die Straßennamen ein.

Eine klare Skizze ersetzt viele Sätze. Der Sachverständige und die Versicherung gleichen sie später mit dem Schadensbild an den Fahrzeugen ab.

Feld 14: Bemerkungen ohne Schuldaussage

Feld 14 gehört jedem Fahrer allein. Halten Sie dort Tatsachen fest, die im Formular sonst fehlen, etwa "Ampel zeigte für A Grün, Zeuge X hat das gesehen". Vermeiden Sie Sätze wie "Ich war schuld" oder "Ich habe nicht aufgepasst".

Sind Sie mit der Darstellung des anderen nicht einverstanden, vermerken Sie das hier. Ein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle kann gegen die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung verstoßen.

Nach dem Unterschreiben

Nach den Unterschriften trennen Sie die Durchschläge. Jeder Fahrer behält ein Exemplar und schickt es mit der Schadensmeldung an seine Versicherung. Ändern Sie danach nichts mehr. Eine nachträgliche Änderung macht das Formular wertlos und kann als Manipulation gewertet werden.

Fotografieren Sie den unterschriebenen Bericht zusätzlich mit dem Smartphone. Weitere Hinweise zu Fotos und Zeugen finden Sie im Beitrag Beweise sichern nach dem Unfall.

Unfallbericht im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland füllt jeder Beteiligte das Formular in seiner Sprache aus. Weil alle Fassungen gleich aufgebaut sind, entsprechen sich die Felder Nummer für Nummer. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Im Zweifel tragen Sie in Feld 14 ein, dass Sie die Angaben des anderen nicht lesen konnten.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Mit dem Unfallbericht ist der erste Schritt getan. Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder kostenfrei unter 0800 730 830 0.

Häufige Fragen

Ist der Europäische Unfallbericht ein Schuldanerkenntnis?

Nein. Mit der Unterschrift bestätigen beide nur, dass die gemeinsamen Angaben stimmen. Über die Schuld entscheiden die Versicherungen oder im Streitfall ein Gericht.

Muss ich den Unfallbericht ausfüllen?

Nein, er ist freiwillig. Er erleichtert aber die Regulierung, weil der Hergang festgehalten ist, solange sich beide Beteiligten erinnern.

Was mache ich, wenn der andere Fahrer nicht unterschreiben will?

Füllen Sie Ihren Teil trotzdem aus, notieren Sie die Daten des anderen und rufen Sie die Polizei, wenn der Gegner auch die Angabe seiner Daten verweigert.

Ersetzt der Unfallbericht die Polizei?

Nur bei reinen Sachschäden ohne Streit. Bei Verletzten, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen und bei Fahrerflucht rufen Sie immer die Polizei.

Kann ich den Unfallbericht nachträglich ändern?

Nein. Nach den Unterschriften darf niemand mehr etwas ändern. Ergänzungen schreiben Sie Ihrer Versicherung in einem eigenen Schreiben.

Gibt es den Unfallbericht auch digital?

Ja. Viele Versicherer bieten ihn in ihrer App an, außerdem steht er beim GDV als PDF zur Verfügung.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.