Eine Unfallstelle sichern Sie in einer festen Reihenfolge: zuerst die Warnblinkanlage einschalten, dann die Warnweste noch im Fahrzeug anziehen, dann aussteigen und das Warndreieck aufstellen, innerorts in rund 50 Metern, auf der Landstraße in rund 100 Metern und auf der Autobahn in mindestens 150 Metern Abstand. Danach bringen Sie alle Personen aus dem Gefahrenbereich, auf der Autobahn hinter die Schutzplanke. Erst wenn die Stelle gesichert ist, folgen Erste Hilfe, Notruf und alles Weitere.
Das Wichtigste in Kürze
- Reihenfolge: Warnblinker, Warnweste anziehen, aussteigen, Warndreieck aufstellen, Personen in Sicherheit bringen.
- Die Warnweste ziehen Sie an, bevor Sie aussteigen. Seit 2014 muss in jedem Pkw eine Warnweste mitgeführt werden (§ 53a StVZO).
- Abstand des Warndreiecks: innerorts rund 50 Meter, Landstraße rund 100 Meter, Autobahn mindestens 150 Meter.
- Auf der Autobahn gehören alle Insassen hinter die Schutzplanke.
- Warndreieck und Verbandskasten nach DIN 13164 sind ebenfalls Pflicht.
- Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht, soweit sie zumutbar ist (§ 323c StGB).
Warum das Absichern zuerst kommt
Nach einem Unfall stehen Fahrzeuge oft dort, wo der nachfolgende Verkehr sie nicht erwartet: hinter einer Kurve, auf der Überholspur, bei Dunkelheit oder Nebel. Wer in dieser Lage ungeschützt auf der Fahrbahn steht, ist selbst gefährdet. Deshalb verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung von jedem Unfallbeteiligten, den Verkehr zu sichern (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Für liegengebliebene Fahrzeuge schreibt § 15 StVO Warnblinklicht und ein Warnzeichen in ausreichender Entfernung vor.
Die Absicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Verletzte, Helfer und den nachfolgenden Verkehr. Sie steht deshalb vor allen anderen Schritten. Was nach dem Absichern zu tun ist, von der Polizei bis zur Schadenmeldung, steht in der Checkliste: Unfall, was tun.
Schritt für Schritt: die richtige Reihenfolge
1. Warnblinkanlage einschalten. Das ist der erste Handgriff, noch bevor Sie den Gurt lösen. Bei Dunkelheit lassen Sie zusätzlich das Licht eingeschaltet, damit Ihr Fahrzeug von hinten gut zu sehen ist.
2. Warnweste im Fahrzeug anziehen. Bewahren Sie die Weste deshalb griffbereit im Innenraum auf, zum Beispiel im Türfach, und nicht im Kofferraum. Steigen Sie, wenn möglich, auf der verkehrsabgewandten Seite aus.
3. Warndreieck aufstellen. Gehen Sie mit dem aufgeklappten Warndreieck am Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen und halten Sie es dabei vor dem Körper. So sind Sie schon auf dem Weg besser zu sehen. Auf der Autobahn gehen Sie hinter der Schutzplanke, soweit das möglich ist.
4. Personen in Sicherheit bringen. Alle Insassen verlassen das Fahrzeug und begeben sich an einen sicheren Ort neben der Fahrbahn. Auf der Autobahn ist das der Bereich hinter der Schutzplanke, nicht der Standstreifen.
5. Erste Hilfe und Notruf. Sind Personen verletzt, wählen Sie die 112 und helfen, so gut Sie können. Die Hilfe darf nur dann unterbleiben, wenn sie Sie selbst erheblich gefährden würde.
Warndreieck: der richtige Abstand
Das Warndreieck muss so weit hinter der Unfallstelle stehen, dass der nachfolgende Verkehr rechtzeitig bremsen kann. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer der Abstand.
| Straße | Abstand Warndreieck |
|---|---|
| Innerorts | rund 50 Meter |
| Landstraße | rund 100 Meter |
| Autobahn | mindestens 150 Meter |
Als Orientierung helfen die Leitpfosten am Straßenrand. Auf Autobahnen und vielen Landstraßen stehen sie in der Regel im Abstand von 50 Metern. Liegt die Unfallstelle hinter einer Kurve oder einer Kuppe, stellen Sie das Warndreieck vor diese Stelle, damit der Verkehr es sieht, bevor er die Unfallstelle erreicht. Bei Nebel, Regen oder Dunkelheit lieber etwas weiter zurückgehen.
Warnweste: Pflicht und Bußgeld
Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Pkw, Lkw und Bus mindestens eine Warnweste mitgeführt werden (§ 53a Abs. 2 StVZO). Sie muss der Norm EN 471 oder EN ISO 20471 entsprechen. Wer bei einer Kontrolle keine Warnweste vorzeigen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Für Motorräder gilt die Mitführpflicht nicht.
Vorgeschrieben ist nur das Mitführen. Eine allgemeine Pflicht, die Weste nach einem Unfall zu tragen, gibt es für private Fahrer in Deutschland nicht. Sinnvoll ist es trotzdem in jedem Fall. Da die Pflicht nur eine Weste verlangt, empfiehlt sich eine Weste für jeden Sitzplatz. Im Ausland gelten oft strengere Regeln, in einigen Ländern muss die Weste beim Aussteigen auf freier Strecke getragen werden.
Autobahn: besondere Gefahren
Auf der Autobahn ist die Absicherung am gefährlichsten, weil der Verkehr schnell ist und Auffahrunfälle an der Unfallstelle häufig schwere Folgen haben. Beachten Sie deshalb:
- Fahren Sie, wenn das Fahrzeug noch rollt, auf den Standstreifen und so weit nach rechts wie möglich.
- Steigen Sie auf der Beifahrerseite aus.
- Bringen Sie alle Insassen hinter die Schutzplanke und bleiben Sie dort.
- Halten Sie sich nicht zwischen den Fahrzeugen oder vor und hinter dem eigenen Auto auf.
- Die kleinen Pfeile an den Leitpfosten zeigen den Weg zur nächsten Notrufsäule.
Sind die Fahrzeuge fahrbereit und niemand verletzt, machen Sie zuerst einige Fotos und räumen dann die Fahrbahn. § 34 StVO verlangt, dass Beteiligte bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite fahren. Welche Fotos dabei wichtig sind, erklärt der Beitrag Beweise sichern nach dem Unfall.
Verbandskasten und Erste Hilfe
Jeder Pkw muss einen Verbandskasten mitführen (§ 35h StVZO). Er muss der Norm DIN 13164 entsprechen. Prüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum der sterilen Teile und ersetzen Sie verbrauchtes Material.
Erste Hilfe ist keine freiwillige Leistung. Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl es erforderlich und zumutbar ist, macht sich nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Dafür drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das gilt auch, wenn Sie nicht beteiligt sind und als Ersthelfer an eine fremde Unfallstelle kommen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug dann mit etwas Abstand hinter der Unfallstelle ab, schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie helfen.
Sobald die Stelle gesichert und versorgt ist, geht es um Polizei, Datenaustausch und Schadenmeldung. Wann die Polizei kommen muss und welche Fristen gelten, steht im Beitrag Unfall melden.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Häufige Fragen
Was kommt zuerst: Warnweste oder Warndreieck?
Zuerst die Warnblinkanlage, dann die Warnweste, noch im Fahrzeug. Erst danach steigen Sie aus und stellen das Warndreieck auf.
Wie weit muss das Warndreieck von der Unfallstelle entfernt stehen?
Innerorts rund 50 Meter, auf der Landstraße rund 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Vor Kurven und Kuppen stellen Sie es so auf, dass der Verkehr es rechtzeitig sieht.
Ist die Warnweste Pflicht?
Ja, das Mitführen. Seit 2014 muss in jedem Pkw mindestens eine Warnweste sein (§ 53a StVZO). Fehlt sie bei einer Kontrolle, droht ein Verwarnungsgeld.
Muss ich die Warnweste nach einem Unfall tragen?
Für private Fahrer gibt es in Deutschland keine allgemeine Tragepflicht. Das Anziehen vor dem Aussteigen ist aber dringend zu empfehlen, weil Sie damit deutlich besser zu sehen sind.
Wo soll man sich auf der Autobahn nach einem Unfall aufhalten?
Hinter der Schutzplanke, nicht auf dem Standstreifen und nicht im oder am Fahrzeug.
Welcher Verbandskasten ist Pflicht?
Ein Verbandskasten nach DIN 13164. Achten Sie auf das Ablaufdatum der sterilen Teile.
Muss ich als Unbeteiligter an einer Unfallstelle helfen?
Ja, soweit Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c StGB strafbar. Sichern Sie dabei zuerst sich selbst mit Warnblinker und Warnweste.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.