Mietwagen nach Unfall: wer zahlt und was erstattet wird

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers einen Mietwagen, solange Ihr Fahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Erstattet werden aber nur die erforderlichen Kosten: ein ortsüblicher Tarif, eine vergleichbare Fahrzeugklasse und die Dauer, die der Kfz-Sachverständige im Gutachten angibt. Für die ersparten Kosten am eigenen Fahrzeug zieht die Versicherung meist einen Anteil ab. Fahren Sie wenig, ist der Nutzungsausfall oft die bessere Wahl.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anspruch auf einen Mietwagen richtet sich gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und gilt für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
  • Erstattet werden nur die erforderlichen Kosten. Ein teurer Unfallersatztarif wird oft nur teilweise übernommen.
  • Für die Eigenersparnis wird ein Abzug vorgenommen, es sei denn, Sie mieten eine Klasse kleiner.
  • Bei geringer Fahrleistung kann die Versicherung den Mietwagen ablehnen. Dann bleibt der Nutzungsausfall.
  • Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nur alternativ, nicht beides.
  • Bei Mitschuld wird auch die Mietwagenrechnung anteilig gekürzt.

Wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben

Wer einen Unfall verschuldet, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde (§ 249 BGB). Dazu gehört, dass Sie mobil bleiben, solange Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist. Die Kosten eines Mietwagens sind deshalb Teil des Schadens, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzen muss. Der Anspruch richtet sich direkt gegen diese Versicherung (§ 115 VVG).

Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht genutzt werden kann, weil es nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, in der Werkstatt steht oder ein Totalschaden vorliegt. Ist das Fahrzeug fahrbereit, besteht der Anspruch in der Regel nur für die Tage der Reparatur. Wie sich der Mietwagen in die übrige Regulierung einfügt, steht im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall.

Nur erforderliche Kosten: Normaltarif oder Unfallersatztarif

Sie müssen den Schaden so gering halten, wie es Ihnen zumutbar ist (§ 254 Abs. 2 BGB). Für den Mietwagen bedeutet das: Erstattet wird der Tarif, den ein vernünftiger Mensch in Ihrer Lage gewählt hätte.

TarifWas er istErstattung
NormaltarifÜblicher Preis für Selbstzahler am Ortin der Regel vollständig
UnfallersatztarifHöherer Spezialtarif für Unfallgeschädigte, oft mit Abrechnung direkt über die Versicherungnur, soweit der Aufschlag durch Besonderheiten der Unfallsituation gerechtfertigt ist

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Unfallersatztarif nur insoweit erstattet wird, wie die Mehrkosten durch die besondere Unfallsituation betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sind, etwa durch die Vorfinanzierung oder das Ausfallrisiko des Vermieters (BGH, Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03). War Ihnen ein günstigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich, wird oft nur dieser ersetzt. Fragen Sie deshalb beim Vermieter nach dem Normaltarif und vergleichen Sie, wenn es die Situation zulässt.

Was ortsüblich ist, schätzen die Gerichte anhand von Marktübersichten wie dem Schwacke-Mietpreisspiegel und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel. Welche Liste herangezogen wird, unterscheidet sich je nach Gerichtsbezirk.

Abzug für Eigenersparnis und Fahrzeugklasse

Während Sie einen Mietwagen fahren, schonen Sie Ihr eigenes Fahrzeug: weniger Verschleiß, weniger Laufleistung. Diesen Vorteil rechnet die Versicherung an und zieht einen Anteil der Mietkosten als Eigenersparnis ab. Üblich sind Abzüge im Bereich weniger Prozent der Mietkosten.

Der Abzug entfällt in der Regel, wenn Sie ein Fahrzeug eine Klasse unter Ihrem eigenen mieten. Grundsätzlich steht Ihnen ein vergleichbares Fahrzeug zu. Mieten Sie ein deutlich größeres oder höherwertiges Fahrzeug, zahlen Sie die Differenz selbst.

Zusatzkosten wie eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen, Zustellung und Abholung, Winterreifen oder ein zusätzlicher Fahrer können erstattungsfähig sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind. Klären Sie solche Posten vorab, damit sie nicht zum Streitpunkt werden.

Wie lange die Versicherung den Mietwagen zahlt

Erstattet wird die Mietdauer, die für Reparatur oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Grundlage ist das Gutachten:

  • Bei Reparatur: die Reparaturdauer laut Gutachten.
  • Bei Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit für die Suche und den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs.

Hinzu kommt in der Regel die Zeit bis zur Begutachtung und eine kurze Überlegungsfrist. Verzögert die Werkstatt die Reparatur, ohne dass Sie das zu vertreten haben, geht das meist nicht zu Ihren Lasten. Beauftragen Sie Gutachten und Reparatur aber zügig, sonst kann die Versicherung die Mietdauer kürzen.

Ohne Gutachten fehlt die Grundlage für die erforderliche Mietdauer. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung, außer bei Bagatellschäden unter rund 750 Euro. Bei einer Mitschuld werden sie anteilig gekürzt. Mehr dazu im Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall. Team Unfallhilfe vermittelt keine Mietwagen, sondern unabhängige Kfz-Sachverständige, deren Gutachten die Ausfalldauer festhält.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für dieselbe Zeit können Sie entweder die Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Fahren Sie täglich weite Strecken, etwa zur Arbeit, ist ein Mietwagen meist sinnvoll. Bei geringer Fahrleistung kann die Versicherung einwenden, dass ein Mietwagen nicht erforderlich war und Taxifahrten günstiger gewesen wären. Dann ist der Nutzungsausfall oft die bessere Wahl, weil er als Tagespauschale ohne Streit über Tarife gezahlt wird. Wie er berechnet wird, steht im Beitrag Nutzungsausfall.

Worauf Sie bei der Anmietung achten sollten

Mitschuld klären. Steht eine Mitschuld im Raum, erstattet die Versicherung nur einen Teil der Mietkosten. Den Rest tragen Sie selbst.

Abtretung prüfen. Viele Vermieter rechnen direkt mit der Versicherung ab und lassen sich dafür Ihren Anspruch abtreten. Kürzt die Versicherung die Rechnung, kann der Vermieter den Rest trotzdem von Ihnen verlangen. Lesen Sie die Abtretungserklärung deshalb vor der Unterschrift.

Belege aufbewahren. Heben Sie Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Rechnung auf und notieren Sie den Kilometerstand bei Abholung und Rückgabe. Die gefahrenen Kilometer zeigen, dass der Mietwagen tatsächlich gebraucht wurde. Geben Sie den Wagen zurück, sobald Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist.

Angebote der Versicherung. Die gegnerische Versicherung bietet manchmal selbst einen Mietwagen an. Sie müssen das nicht annehmen. Nennt sie Ihnen aber einen konkret verfügbaren, günstigeren Tarif, kann das die Erstattung höherer Kosten begrenzen.

Die Mietwagenkosten werden zusammen mit den übrigen Ansprüchen bei der gegnerischen Versicherung angemeldet. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt das in der Regel ein Anwalt für Verkehrsrecht. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, und zwar für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung.

Welche Fahrzeugklasse darf ich mieten?

Ein Fahrzeug, das Ihrem eigenen vergleichbar ist. Mieten Sie eine Klasse kleiner, entfällt in der Regel der Abzug für Eigenersparnis.

Zahlt die Versicherung den Unfallersatztarif?

Nur, soweit der Aufschlag gegenüber dem Normaltarif durch die Unfallsituation gerechtfertigt ist. War ein günstigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich, wird oft nur dieser erstattet.

Wie lange bekomme ich einen Mietwagen?

Für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten, in der Regel zuzüglich der Zeit bis zur Begutachtung.

Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig verlangen?

Nein. Für denselben Zeitraum steht Ihnen nur eines von beiden zu.

Was passiert bei Mitschuld mit den Mietwagenkosten?

Die Versicherung erstattet sie nur im Verhältnis ihrer Haftungsquote. Den Rest tragen Sie selbst.

Muss ich den Mietwagen vorfinanzieren?

Nicht unbedingt. Viele Vermieter rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Kürzt diese die Rechnung, kann der Vermieter den offenen Betrag aber von Ihnen verlangen.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.