Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug müssen Sie den Leasinggeber sofort informieren, denn ihm gehört das Auto. Fast alle Leasingverträge schreiben vor, dass der Schaden durch ein Gutachten festgestellt und in einer Fachwerkstatt repariert wird. Waren Sie unverschuldet beteiligt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schaden wie bei jedem anderen Auto. Besonderheiten gelten bei der Wertminderung und beim Totalschaden, weil dann der Leasingvertrag endet.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber. Sie sind Halter und Besitzer und müssen ihn nach dem Unfall unverzüglich informieren.
- Leasingverträge verlangen meist ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen und eine Reparatur in einer Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben.
- Die merkantile Wertminderung steht wirtschaftlich dem Leasinggeber zu, weil sein Eigentum an Wert verliert.
- Bei einem Totalschaden endet der Leasingvertrag. Der Leasinggeber rechnet ab, eine mögliche Lücke deckt eine GAP-Deckung.
- Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung, bei eigener Schuld die Vollkasko, die bei Leasing fast immer vorgeschrieben ist.
Wem gehört das Auto und wer muss informiert werden
Beim Leasing überlässt der Leasinggeber Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung gegen monatliche Raten. Eigentümer bleibt er. Sie sind als Leasingnehmer in der Regel Halter, also zugelassen und verantwortlich für Versicherung und Betrieb, und Sie sind Besitzer, weil Sie das Auto nutzen.
Daraus folgen nach einem Unfall zwei Pflichten. Erstens melden Sie den Schaden dem Leasinggeber, meist schriftlich und mit Angaben zu Hergang, Gegner und Schadenshöhe. Viele Verträge nennen dafür eine kurze Frist und verlangen, dass Sie den Leasinggeber laufend über die Regulierung unterrichten. Zweitens melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn Sie unverschuldet beteiligt waren.
Welche Pflichten genau gelten, steht im Leasingvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers. Lesen Sie den Abschnitt zu Schäden und Unfällen, bevor Sie eine Reparatur beauftragen oder mit der Versicherung über eine Abrechnung sprechen. Wer gegen die Vertragspflichten verstößt, riskiert Nachforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs.
Gutachten und Reparatur in der Fachwerkstatt
Der Leasinggeber hat ein Interesse daran, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wird und am Ende der Laufzeit möglichst viel wert ist. Leasingverträge verlangen deshalb in der Regel:
| Vorgabe im Leasingvertrag | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Gutachten ab einer bestimmten Schadenshöhe | Der Schaden muss von einem Kfz-Sachverständigen festgestellt werden, ein Kostenvoranschlag genügt dann nicht. |
| Reparatur in einer Fachwerkstatt | Oft eine Vertragswerkstatt der Marke oder eine Werkstatt, die nach Herstellervorgaben arbeitet. |
| Reparatur statt Auszahlung | Eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur ist meist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich. |
| Nachweis der Reparatur | Rechnung und Gutachten werden häufig an den Leasinggeber weitergeleitet. |
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst wählen, auch beim Leasingfahrzeug. Die Kosten des Gutachtens trägt dann in der Regel die gegnerische Versicherung, ausgenommen bei Bagatellschäden und anteilig bei einer Mitschuld. Wie die Kostenfrage im Einzelnen geregelt ist, steht im Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall.
Das Gutachten ist beim Leasing besonders wichtig. Es dokumentiert den Schaden vollständig, ermittelt die Wertminderung und bildet die Grundlage für die spätere Rückgabe. Ist ein Unfallschaden fachgerecht repariert und belegt, lassen sich Streitigkeiten über den Zustand des Fahrzeugs am Vertragsende besser vermeiden. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Partnerwerkstatt.
Wertminderung: wem sie zusteht
Ein Fahrzeug mit Unfallschaden ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, auch nach fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung ist ein Schaden des Eigentümers, also des Leasinggebers. Sie wird zwar im Gutachten ermittelt und von der gegnerischen Versicherung gezahlt, wirtschaftlich gehört sie aber dem Leasinggeber.
In der Praxis gibt es zwei Wege. Entweder zahlt die Versicherung die Wertminderung direkt an den Leasinggeber, oder Sie erhalten den Betrag und leiten ihn weiter. Bei Verträgen mit Restwertabrechnung kann die Wertminderung auch bei der Schlussabrechnung angerechnet werden. Klären Sie mit dem Leasinggeber, welcher Weg gilt, und behalten Sie die Wertminderung nicht ein. Wie die Wertminderung berechnet wird, erklärt der Beitrag Wertminderung nach Unfall.
Anders ist es beim Nutzungsausfall oder bei den Kosten für einen Mietwagen. Diese Positionen gleichen aus, dass Sie das Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können. Sie stehen deshalb Ihnen als Nutzer zu. Das gilt auch für Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Verletzungen.
Totalschaden beim Leasingauto
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Beim Leasing hat das eine besondere Folge: Der Leasingvertrag endet, meist durch eine außerordentliche Kündigung, die der Vertrag für diesen Fall vorsieht.
Der Leasinggeber erstellt dann eine Abrechnung. Darin stehen in der Regel die noch offenen Raten, der kalkulierte Restwert und die Kosten der vorzeitigen Beendigung. Davon abgezogen werden die Zahlung der Versicherung und der Erlös aus dem Unfallwagen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt bei einem unverschuldeten Unfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Gerade in den ersten Vertragsjahren liegt der Ablösewert aus dem Leasingvertrag oft über diesem Betrag. Diese Differenz müssten Sie selbst tragen. Eine GAP-Deckung schließt genau diese Lücke. Sie ist bei vielen Leasingverträgen über die Vollkasko enthalten oder als Zusatz vereinbart. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob sie besteht.
Unverschuldet oder selbst verschuldet: wer zahlt
Bei einem unverschuldeten Unfall ändert das Leasing nichts an den Ansprüchen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Gutachten, Nutzungsausfall oder Mietwagen und die weiteren Positionen. Welche das im Einzelnen sind, steht im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall. Die Vollkasko müssen Sie dafür nicht in Anspruch nehmen.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre Vollkasko den Schaden am Leasingfahrzeug, abzüglich Selbstbeteiligung und mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Den Schaden des Gegners übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Trifft Sie eine Mitschuld, wird zwischen beiden Wegen aufgeteilt.
Bei Streit über die Schuld oder über die Abrechnung mit dem Leasinggeber ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Regel als Teil des Schadens, bei einer Mitschuld nur anteilig.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Typische Fehler nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug
Leasinggeber nicht informieren. Wer den Unfall verschweigt, verletzt den Vertrag. Spätestens bei der Rückgabe fällt ein Unfallschaden auf.
Kostenvoranschlag statt Gutachten. Ein Kostenvoranschlag enthält keine Wertminderung und genügt den Vorgaben vieler Leasingverträge nicht.
Reparatur in einer beliebigen Werkstatt. Verlangt der Vertrag eine Fachwerkstatt, kann eine Reparatur anderswo zu Abzügen bei der Rückgabe führen.
Auszahlung ohne Reparatur. Eine fiktive Abrechnung ist beim Leasing meist nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers möglich.
GAP-Deckung nicht prüfen. Wer erst nach einem Totalschaden nachsieht, erlebt bei der Schlussabrechnung oft eine Überraschung.
Häufige Fragen
Muss ich den Leasinggeber nach einem Unfall informieren?
Ja. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Fahrzeugs, und fast alle Leasingverträge verpflichten Sie, ihm einen Unfallschaden unverzüglich zu melden. Die genauen Vorgaben stehen im Vertrag.
Darf ich beim Leasingauto einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, außer bei Bagatellschäden und anteilig bei einer Mitschuld.
Wer bekommt die Wertminderung beim Leasingfahrzeug?
Wirtschaftlich der Leasinggeber, weil sein Eigentum an Wert verliert. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung direkt an ihn, oder Sie leiten den Betrag weiter.
Kann ich mir den Schaden am Leasingauto auszahlen lassen?
In der Regel nur mit Zustimmung des Leasinggebers. Die meisten Verträge schreiben eine Reparatur in einer Fachwerkstatt vor.
Was passiert bei einem Totalschaden mit dem Leasingvertrag?
Der Vertrag endet vorzeitig, und der Leasinggeber erstellt eine Abrechnung. Liegt der Ablösewert über der Versicherungsleistung, deckt eine GAP-Deckung die Differenz, sofern sie vereinbart ist.
Steht mir beim Leasingfahrzeug Nutzungsausfall zu?
Ja. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten gleichen aus, dass Sie das Fahrzeug nicht nutzen können. Diese Ansprüche stehen Ihnen als Leasingnehmer zu.
Muss ich bei einem unverschuldeten Unfall meine Vollkasko nutzen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Vollkasko ist für selbst verschuldete Schäden gedacht oder für den Teil, der bei einer Mitschuld offen bleibt.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.