Blechschaden und Personenschaden: Unterschiede und Ansprüche

Ein Blechschaden ist ein Unfall, bei dem nur Fahrzeuge oder andere Sachen beschädigt werden. Von einem Personenschaden spricht man, sobald ein Mensch verletzt oder getötet wird. Bei einem reinen Blechschaden müssen Sie die Polizei nicht in jedem Fall rufen, bei Verletzten gehört sie immer dazu. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in beiden Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, die Ansprüche unterscheiden sich aber deutlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Blechschaden ist der umgangssprachliche Begriff für einen reinen Sachschaden, Personenschaden bedeutet Verletzung oder Tod eines Menschen.
  • Bei Verletzten wird immer der Notruf gewählt und die Polizei hinzugezogen. Bei einem Blechschaden ist die Polizei nicht zwingend, aber oft sinnvoll.
  • Bei einem Blechschaden werden Reparatur, Wertminderung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall oder Mietwagen ersetzt.
  • Bei einem Personenschaden kommen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld hinzu.
  • Ein Personenschaden kann strafrechtliche Folgen für den Verursacher haben, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB).

Definitionen: was ein Blechschaden und was ein Personenschaden ist

Rechtlich unterscheidet man zwischen Sachschaden und Personenschaden. "Blechschaden" ist der Alltagsbegriff für den Sachschaden nach einem Verkehrsunfall.

BegriffWas darunter fällt
Blechschaden (Sachschaden)Schäden an Karosserie, Scheinwerfern, Spiegeln, Stoßfängern, Felgen, auch verdeckte Schäden an Trägern und Sensoren, außerdem beschädigte Gegenstände wie Zäune, Verkehrsschilder oder Leitplanken
PersonenschadenKörperliche Verletzungen wie Prellungen, Brüche oder Schnittwunden, gesundheitliche Folgen wie ein Schleudertrauma, psychische Beeinträchtigungen nach dem Unfall, Tod eines Menschen

Häufig treten beide Schadensarten gemeinsam auf. Dann werden Sach- und Personenschaden nebeneinander reguliert. Auch eine Verletzung, die erst Stunden oder Tage nach dem Unfall bemerkt wird, macht aus einem vermeintlichen Blechschaden einen Personenschaden. Typisch ist das bei Beschwerden im Nacken nach einem Auffahrunfall. Mehr dazu im Beitrag Schleudertrauma nach Unfall.

Polizei rufen: wann sie kommen sollte

Bei Personenschaden. Wird jemand verletzt, wählen Sie den Notruf 112 und verständigen die Polizei. Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und Erste Hilfe zu leisten (§ 34 StVO, § 323c StGB). Die Polizei nimmt den Unfall auf und sichert Spuren. Ihr Protokoll ist später wichtig, wenn über den Hergang gestritten wird.

Bei reinem Blechschaden. Hier ist es nicht zwingend vorgeschrieben, die Polizei zu rufen. Die Beteiligten können den Unfall untereinander aufnehmen, etwa mit dem Europäischen Unfallbericht. Die Polizei zu rufen ist trotzdem sinnvoll, wenn

  • der Unfallgegner seine Schuld bestreitet oder unklare Angaben macht,
  • der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht,
  • der Gegner kein deutsches Kennzeichen hat oder keine Daten herausgibt,
  • der Schaden hoch ist oder fremdes Eigentum wie Leitplanken betroffen ist.

Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen, macht sich in beiden Fällen strafbar (§ 142 StGB). Welche Meldepflichten im Einzelnen gelten, erklärt der Beitrag Unfall melden.

Ansprüche bei einem Blechschaden

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Bei einem Sachschaden umfasst das in der Regel:

PositionGrundlage
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswertlaut Gutachten oder Rechnung
Merkantile WertminderungMinderwert beim späteren Verkauf
Kosten des Kfz-Sachverständigenaußer bei Bagatellschäden
Nutzungsausfall oder Mietwagenfür die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
Abschlepp- und StandkostenTransport und Unterstellung des Fahrzeugs
Beschädigte GegenständeKindersitz, Kleidung, Ladung
Anwaltskosten und Unkostenpauschalebei unverschuldetem Unfall Teil des Schadens

Ein Blechschaden ist nicht immer so klein, wie er aussieht. Hinter einem eingedrückten Stoßfänger können Träger, Halterungen, Parksensoren oder Kameras von Assistenzsystemen beschädigt sein. Solche verdeckten Schäden zeigen sich oft erst, wenn das Fahrzeug auf der Hebebühne steht oder die Verkleidung abgenommen wird. Deshalb sollte das Fahrzeug vor der Reparatur von einem Kfz-Sachverständigen besichtigt werden.

Der Sachschaden lässt sich objektiv beziffern. Grundlage ist das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Reparaturdauer ermittelt. Wann ein Gutachten erstattet wird und wann ein Kostenvoranschlag genügt, steht im Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall. Die gegnerische Versicherung reguliert einen klaren Blechschaden meist innerhalb weniger Wochen nach vollständiger Anmeldung.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden über Schaden melden oder rufen Sie kostenfrei an: 0800 730 830 0.

Ansprüche bei einem Personenschaden

Bei Verletzungen kommen zu den Sachschadenspositionen weitere Ansprüche hinzu:

PositionWas dahintersteckt
HeilbehandlungskostenArzt, Krankenhaus, Therapie, Medikamente, soweit nicht die Krankenkasse zahlt
Verdienstausfallentgangenes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit, soweit nicht der Arbeitgeber Lohn fortzahlt
Haushaltsführungsschadenwenn Sie verletzungsbedingt den Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen können
Vermehrte Bedürfnissedauerhafte Mehrkosten, etwa für Hilfsmittel oder Pflege (§ 843 BGB)
SchmerzensgeldAusgleich für Schmerzen und Einschränkungen (§ 253 Abs. 2 BGB)
Ansprüche von HinterbliebenenBeerdigungskosten, Unterhalt und Hinterbliebenengeld bei tödlichem Unfall (§ 844 BGB)

Zahlen Krankenkasse oder Arbeitgeber zunächst, holen sie sich das Geld später bei der gegnerischen Versicherung zurück. Für Sie bleibt der Anspruch auf alles, was darüber hinausgeht, vor allem auf Schmerzensgeld. Wie dessen Höhe bemessen wird, erklärt der Beitrag Schmerzensgeld nach Unfall.

Die Regulierung eines Personenschadens dauert in der Regel länger als bei einem Blechschaden. Oft steht erst nach Monaten fest, ob Folgeschäden bleiben. Wichtig ist eine lückenlose ärztliche Dokumentation ab dem Unfalltag, mit Attest, Befunden und Belegen über alle Kosten. Ein Abfindungsangebot der Versicherung sollten Sie nicht vorschnell annehmen, weil damit spätere Folgeschäden meist abgegolten sind.

Rechtliche Unterschiede für den Verursacher

Für den Verursacher hat ein Blechschaden in der Regel nur zivilrechtliche Folgen: Seine Versicherung ersetzt den Schaden, er selbst wird höher eingestuft. Bei einem Personenschaden kann zusätzlich ein Strafverfahren folgen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB). Das Strafverfahren läuft unabhängig von Ihren Ansprüchen auf Schadensersatz.

Für Sie als Geschädigten gilt in beiden Fällen: Eine Mitschuld kürzt alle Ansprüche im Verhältnis der Haftungsquote (§ 254 BGB), auch das Schmerzensgeld. Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres (§§ 195, 199 BGB). Eine Übersicht aller Positionen und den Ablauf der Regulierung finden Sie im Beitrag Schadensregulierung nach dem Unfall. Bei einem Personenschaden ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht besonders wichtig. Wir vermitteln Sie an Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Partnernetzwerk.

Häufige Fragen

Was ist ein Blechschaden?

Ein Blechschaden ist ein Unfall, bei dem nur Fahrzeuge oder andere Sachen beschädigt werden und niemand verletzt wird. Rechtlich handelt es sich um einen Sachschaden.

Muss ich bei einem Blechschaden die Polizei rufen?

Nicht zwingend. Die Beteiligten können den Unfall selbst aufnehmen. Sinnvoll ist die Polizei, wenn die Schuld strittig ist, der Gegner keine Daten herausgibt oder der Verdacht auf Alkohol besteht.

Wann liegt ein Personenschaden vor?

Sobald ein Mensch durch den Unfall verletzt oder getötet wird. Dazu zählen auch Verletzungen, die erst später bemerkt werden, etwa ein Schleudertrauma.

Muss bei einem Personenschaden die Polizei kommen?

Bei Verletzten sollten Sie immer den Notruf wählen und die Polizei verständigen. Sie nimmt den Unfall auf und sichert die Beweise.

Wer zahlt bei einem Blechschaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Den Schaden am eigenen Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt nur eine Vollkaskoversicherung.

Bekomme ich bei einem Blechschaden Schmerzensgeld?

Nein. Schmerzensgeld setzt eine Verletzung voraus. Bei einem reinen Sachschaden werden nur die materiellen Schäden ersetzt.

Was tun, wenn sich nach einem Blechschaden doch Beschwerden zeigen?

Gehen Sie umgehend zum Arzt und lassen Sie die Beschwerden dokumentieren. Teilen Sie der gegnerischen Versicherung mit, dass auch ein Personenschaden vorliegt.

Über den Autor

Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Mehr über Alexander Braunsdorf

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.