Wer seinen Führerschein nur vergessen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, Punkte gibt es dafür nicht. Etwas ganz anderes ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, also ohne die behördliche Berechtigung zum Fahren. Das ist eine Straftat nach § 21 StVG, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird. Nach einem Unfall ohne Fahrerlaubnis kann die Versicherung außerdem Regress nehmen und in der Kasko die Leistung verweigern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Führerschein ist nur das Dokument. Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, die dahintersteht.
- Führerschein nicht dabei: Ordnungswidrigkeit, 10 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat nach § 21 StVG, auch bei Fahrverbot oder falscher Führerscheinklasse.
- Ein Foto oder eine Kopie des Führerscheins ersetzt das Original bei einer Kontrolle nicht.
- Nach einem Unfall ohne Fahrerlaubnis zahlt die Haftpflicht dem Geschädigten, fordert aber in der Regel bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurück.
Führerschein und Fahrerlaubnis: der Unterschied
Im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet, rechtlich sind sie verschieden. Die Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis der Behörde, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse zu führen. Der Führerschein ist die Karte, die diese Erlaubnis nachweist.
Aus diesem Unterschied ergeben sich zwei völlig verschiedene Verstöße:
| Führerschein vergessen | Ohne Fahrerlaubnis gefahren | |
|---|---|---|
| Was fehlt | nur das Dokument | die Berechtigung zum Fahren |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 2 FeV | § 21 StVG |
| Einordnung | Ordnungswidrigkeit | Straftat |
| Folge | 10 Euro Verwarnungsgeld | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, 3 Punkte |
| Versicherung | keine Folgen | Regress, Kasko kann leistungsfrei sein |
Führerschein nicht dabei: was passiert
Nach § 4 Abs. 2 FeV müssen Sie den Führerschein beim Fahren mitführen und der Polizei auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Wer ihn zu Hause vergessen hat, zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Für die Zulassungsbescheinigung Teil I, den früheren Fahrzeugschein, gilt dasselbe.
Die Polizei kann über eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt prüfen, ob eine Fahrerlaubnis besteht. Ist das nicht sofort möglich, kann sie verlangen, dass Sie den Führerschein innerhalb einer Frist bei einer Dienststelle vorzeigen. Ein Foto auf dem Handy oder eine Kopie genügt bei einer Kontrolle nicht, verlangt wird das Original.
Der vergessene Führerschein hat keine weiteren Folgen. Es gibt keinen Punkt, kein Fahrverbot, und in der Probezeit zählt er nicht als Verstoß. Auch auf den Versicherungsschutz wirkt er sich nicht aus, denn die Fahrerlaubnis besteht ja.
Praktische Nachteile kann der fehlende Führerschein trotzdem haben. Autovermieter verlangen bei der Übergabe in der Regel das Original, ohne Führerschein bekommen Sie den Wagen meist nicht. Im Ausland gelten eigene Regeln zur Mitführpflicht, und die Bußgelder können dort höher ausfallen. Nehmen Sie den Führerschein deshalb auf Reisen und bei Mietwagen immer mit.
Ähnlich ist es bei einem abgelaufenen Führerschein. Die Karten im EU-Format gelten 15 Jahre, ältere Führerscheine müssen nach einem gestaffelten Zeitplan umgetauscht werden. Wer die Frist verpasst, fährt mit einem ungültigen Dokument, aber nicht ohne Fahrerlaubnis. Auch hier droht nur ein Verwarnungsgeld.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: eine Straftat
§ 21 Abs. 1 StVG bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu haben, oder obwohl ihm das Fahren verboten ist. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Wer fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bestraft (§ 21 Abs. 2 StVG). Das Gericht kann zudem das Fahrzeug einziehen (§ 21 Abs. 3 StVG).
Typische Fälle sind:
- Der Fahrer hat nie eine Fahrerlaubnis erworben.
- Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt, und die Sperrfrist läuft noch.
- Es besteht ein Fahrverbot, und der Führerschein hätte abgegeben werden müssen.
- Das Fahrzeug gehört zu einer Klasse, die die Fahrerlaubnis nicht abdeckt, zum Beispiel ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen mit Klasse B.
- Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR wurde nicht rechtzeitig umgeschrieben. Er gilt in Deutschland in der Regel nur sechs Monate nach Begründung des Wohnsitzes (§ 29 FeV).
Die Straftat bringt drei Punkte im Fahreignungsregister. Das Gericht kann außerdem eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis anordnen. Wer in der Probezeit ohne Fahrerlaubnis fährt, etwa trotz Fahrverbot, begeht zugleich einen schwerwiegenden Verstoß. Welche Maßnahmen dann folgen, steht im Beitrag Unfall in der Probezeit.
Strafbar macht sich auch der Halter, der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Auto fährt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Was der Halter vor dem Verleihen prüfen sollte, erklärt der Beitrag zur Halterhaftung.
Folgen für die Versicherung nach einem Unfall
Die Kfz-Versicherungsverträge enthalten eine sogenannte Führerscheinklausel. Danach darf das Fahrzeug nur von einem Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gefahren werden. Ein Verstoß ist eine Obliegenheitsverletzung.
Haftpflicht. Der Geschädigte bekommt seinen Schaden trotzdem ersetzt. Er hat einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs (§ 115 VVG). Die Versicherung kann aber beim Fahrer und beim Halter, der die Fahrt zugelassen hat, Rückgriff nehmen, in der Regel bis zu 5.000 Euro (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Wie ein solcher Regress abläuft, steht im Beitrag Regress der Versicherung.
Kasko. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kann die Kaskoversicherung leistungsfrei sein. Der Fahrer trägt den Schaden dann selbst.
Für den bloß vergessenen Führerschein gilt das alles nicht. Die Fahrerlaubnis besteht, die Führerscheinklausel ist erfüllt.
So vermeiden Sie Ärger bei der Kontrolle
- Bewahren Sie Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I an einem festen Platz auf, etwa in der Geldbörse, die Sie ohnehin mitnehmen.
- Lassen Sie die Dokumente nicht dauerhaft im Auto liegen. Wird das Auto gestohlen, sind sie mit weg.
- Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Rückseite Ihres Kartenführerscheins und die Umtauschfrist für ältere Führerscheine.
- Achten Sie bei einem Fahrverbot darauf, ab wann es gilt, und geben Sie den Führerschein rechtzeitig ab.
- Fahren Sie nur Fahrzeuge, die Ihre Führerscheinklasse abdeckt, auch bei Mietwagen, Transportern und Anhängern.
Weitere Themen zur Vorbeugung finden Sie in der Übersicht Unfälle vermeiden.
Fragen zum Ablauf nach einem Unfall? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 730 830 0.
Ist es zu einem Unfall gekommen, finden Sie die nötigen Schritte unter Unfall: was tun?.
Häufige Fragen
Was kostet es, wenn ich den Führerschein vergessen habe?
Ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es dafür nicht. Die Polizei kann verlangen, dass Sie den Führerschein später bei einer Dienststelle vorzeigen.
Reicht ein Foto des Führerscheins auf dem Handy?
Nein. Bei einer Kontrolle muss das Original vorgelegt werden. Ein Foto oder eine Kopie gilt nicht als Nachweis und schützt nicht vor dem Verwarnungsgeld.
Ist ein vergessener Führerschein in der Probezeit ein Verstoß?
Nein. Das Verwarnungsgeld wird nicht ins Fahreignungsregister eingetragen und zählt daher weder als A- noch als B-Verstoß.
Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei fahrlässigem Handeln bis zu sechs Monaten (§ 21 StVG). Dazu kommen drei Punkte, und das Gericht kann eine Sperre für eine neue Fahrerlaubnis anordnen.
Zahlt die Versicherung, wenn der Unfallverursacher keine Fahrerlaubnis hatte?
Dem Geschädigten ja. Seine Ansprüche richten sich direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs. Die Versicherung kann sich das Geld anschließend teilweise beim Fahrer und gegebenenfalls beim Halter zurückholen.
Ist das Fahren trotz Fahrverbot eine Straftat?
Ja. Wer trotz eines wirksamen Fahrverbots fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar, genau wie jemand ohne Fahrerlaubnis.
Darf ich mit einem abgelaufenen Führerschein fahren?
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, nur das Dokument ist ungültig. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld. Beantragen Sie den neuen Führerschein deshalb rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung des Autors, basierend auf recherchierten Inhalten, Urteilen und Gesetzen zum Thema.